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Berliner Weiterbildungsprämie
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Die Berliner Weiterbildungsprämie unterstützt Personen, die Kurzarbeitergeld beziehen und ihren Erstwohnsitz in Berlin haben, finanziell bei ihrer beruflichen Weiterbildung. Sie ergänzt bestehende Förderungen des Bundes und bietet einen direkten finanziellen Anreiz, um die Zeit der Kurzarbeit für Qualifizierungsmaßnahmen zu nutzen und so die Arbeitsplatzsicherung zu fördern.

Wer wird gefördert

Die Berliner Weiterbildungsprämie richtet sich an Personen, die Kurzarbeitergeld beziehen und ihren Erstwohnsitz in Berlin haben. Ziel ist es, die Motivation zur beruflichen Weiterbildung während der Kurzarbeit zu stärken und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Was wird gefördert

Die Berliner Weiterbildungsprämie fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten ganz oder teilweise von der Agentur für Arbeit nach § 106a SGB III übernommen werden. Es werden keine spezifischen Sektoren oder Branchen hervorgehoben.

Art und Umfang der Förderung

Die Berliner Weiterbildungsprämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Prämie hängt von der Dauer der Weiterbildung ab und beträgt entweder einen monatlichen Pauschalbetrag oder einen täglichen Satz.

Bedingungen und Anforderungen

Für den Erhalt der Berliner Weiterbildungsprämie gelten spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen. Dazu gehören die Zertifizierung der Weiterbildung, die Beantragung vor Kursbeginn und die Erbringung von Nachweisen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf die Berliner Weiterbildungsprämie erfolgt vor der Anmeldung zur Weiterbildung mittels spezifischer Antragsformulare bei der zgs consult GmbH. Die Auswahl erfolgt durch die Erfüllung der genannten Kriterien.

Rechtsgrundlage

Die Berliner Weiterbildungsprämie basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Berlin. Ergänzend dazu sind relevante Paragraphen des Sozialgesetzbuchs (SGB) III und die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) maßgeblich.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

250,00 € pro Monat (bei ganztägiger Teilnahme) oder 12,50 € pro Tag

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin (Germany)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Verwaltet von: zgs consult GmbH

Zusätzliche Partner: Agentur für Arbeit, Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit

Website: zgs consult GmbH