Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk
Der Freistaat Sachsen fördert mit dieser Richtlinie die berufliche Bildung, um die Fachkräftesicherung zu gewährleisten. Das Programm bietet Zuschüsse für überbetriebliche Lehrgänge, Verbundausbildungen, Meisterabschlüsse und die Modernisierung von Berufsbildungsstätten im Handwerk sowie in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft. Ziel ist die Stärkung der betrieblichen Ausbildung und die Förderung individueller beruflicher Weiterentwicklung.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Diese Richtlinie fördert Akteure im Bereich der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen, darunter Handwerkskammern, Organisationen des Handwerks, Berufsbildungseinrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen. Das übergeordnete Ziel ist die Sicherung qualifizierter Fachkräfte in Sachsen und die Stärkung der beruflichen Bildungslandschaft.
Was wird gefördert: Inhalte, Kosten und Projektphasen
Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette an Maßnahmen der beruflichen Bildung, von der überbetrieblichen Lehrunterweisung und Verbundausbildung bis hin zum Meisterbonus und der Modernisierung von Berufsbildungsstätten. Die förderfähigen Kosten und Projektphasen variieren je nach spezifischem Förderbereich.
Art und Umfang der Förderung: Finanzierung und Laufzeiten
Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Zuschüssen, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Förderbereich und den spezifischen Bemessungsgrundlagen richtet. Es werden pauschale Beträge, Anteilsfinanzierungen und Festbeträge gewährt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Durchführung der Fördermaßnahmen sind spezifische Bedingungen zu beachten, die von allgemeinen Richtlinien bis hin zu detaillierten Anforderungen an die Antragsteller und die zu fördernden Maßnahmen reichen. Dazu gehören auch Regelungen zur Beihilfenkonformität.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zum Zuschuss
Das Antragsverfahren variiert je nach spezifischem Förderbereich. Es beinhaltet in der Regel die Einreichung von Anträgen bei der zuständigen Handwerkskammer oder direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), gefolgt von der Prüfung und Bewilligung.
Rechtsgrundlagen des Förderprogramms
Das Förderprogramm ist durch spezifische Richtlinien und gesetzliche Bestimmungen legitimiert, die seine Durchführung und die Verwaltung der Zuwendungen regeln. Diese Grundlagen gewährleisten die ordnungsgemäße Umsetzung und Einhaltung der Förderzwecke.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Variabel, abhängig vom Fördergegenstand; bis zu 4.500 € für individuelle Weiterbildung, 2.000 € für Meisterbonus, anteilig für Lehrgänge und Investitionen.
Einsendeschluss:
01.12.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Aus- und Weiterbildung, Handwerk, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Hauswirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Planung, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Sächsisches Staatsministerium des Innern
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI), Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Landesdirektion Sachsen