Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die betriebliche Beratung zur Steigerung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften in KMU. Ziel ist es, deutsche Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland und der Aufnahme ausländischer Fachkräfte zu unterstützen. Das Programm ist als Zuschuss konzipiert und fördert Beratungsleistungen zur Stärkung der dualen Berufsausbildung.

Wer wird gefördert? Zielgruppen und Fördergebiet

Das Förderprogramm "Berufsbildung ohne Grenzen" (BoG) richtet sich an natürliche und juristische Personen mit ausgewiesener Expertise in der wirtschaftsnahen Beratung. Ziel ist die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften in deutschen Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU). Die Beratungstätigkeiten müssen innerhalb Deutschlands durchgeführt werden, um die Sensibilisierung und Unterstützung für Auslandspraktika zu erhöhen.

Was wird gefördert? Förderbare Aktivitäten

Das Programm „Berufsbildung ohne Grenzen“ fördert spezifische Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die darauf abzielen, die grenzüberschreitende Mobilität in der beruflichen Bildung zu erhöhen. Die geförderten Maßnahmen konzentrieren sich auf die Sensibilisierung, Information und organisatorische Hilfe für Auslandspraktika, sowie den Aufbau relevanter Kooperationen. Dauerhafte Ausbildungen in Deutschland sind explizit von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm bietet Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung für qualifizierte Beratungsleistungen. Die Förderung ist auf eine Dauer von bis zu 4 Jahren ausgelegt und deckt einen Großteil der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab, wobei ein Eigenanteil vom Antragsteller erwartet wird.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragstellende bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Vorlage eines schlüssigen Handlungskonzepts und der Nachweis der Gesamtfinanzierung. Wichtig ist auch, dass keine Kumulierung mit anderen, vergleichbaren Förderprogrammen besteht.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Programm „Berufsbildung ohne Grenzen“ muss elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Es sind spezifische Inhalte wie ein Handlungskonzept und die Gesamtfinanzierung nachzuweisen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Rechtliche Grundlage

Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die bewilligende und abwickelnde Behörde.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.10.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

bundesweit (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Aus- & Weiterbildung, Beratung, Fachkräftesicherung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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