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Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der Freistaat Bayern und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) fördern Unternehmen, die ihre Beschäftigten beruflich weiterqualifizieren. Ziel ist die Anpassung an den technologischen, wirtschaftlichen, sozialen, klimatischen und demografischen Wandel sowie der Abbau von Weiterbildungsdefiziten durch die Corona-Pandemie. Das Programm stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Beschäftigungssicherheit von Arbeitnehmern durch gezielte Anpassungsqualifizierungen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, die ihre eigenen Beschäftigten beruflich weiterbilden möchten. Das Programm zielt darauf ab, Arbeitskräfte und Unternehmen in Bayern bei der Anpassung an technische, wirtschaftliche, soziale, klimatische und demografische Veränderungen zu unterstützen und Weiterbildungsdefizite abzubauen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Projekte, die die berufliche Fortbildung von Erwerbstätigen, die Einführung oder den Ausbau betrieblicher Bildungssysteme sowie Overheadmaßnahmen bei Umstrukturierungsprozessen umfassen. Es werden eine Vielzahl von Themenbereichen unterstützt, die auf die Anpassung an aktuelle und zukünftige berufliche Anforderungen abzielen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten abdeckt. Die tatsächliche Förderhöhe kann bei einer Unterschreitung der geplanten Teilnehmendenzahl oder -stunden prozentual gekürzt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Förderprogramm gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich Projektumfang, Teilnehmerzahl, Lernformen und Qualitätssicherung. Zudem sind rechtliche Rahmenbedingungen wie die Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Gleichstellungsaspekte und das Beihilfenrecht zu beachten. Transparenz und Publizität sind während der Projektdurchführung verpflichtend.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Programm ist ausschließlich über das Online-Portal ESF Bavaria 2021 einzureichen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf Basis der Projektqualität und festgelegter Auswahlkriterien.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf den Förderhinweisen „Betriebliche Weiterbildung“ des Europäischen Sozialfonds Plus Bayern 2021–2027 und ist in ein umfassendes Netzwerk europäischer und bayerischer Rechtsvorschriften eingebettet, die seine Durchführung und Finanzierung regeln.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 40% der Kosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Prozessoptimierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Verwaltet von: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4; Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Website: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)