Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Durchführung überbetrieblicher wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft. Das Programm zielt darauf ab, Investitionen in den Neubau und die Erweiterung von Bewässerungsinfrastruktur zu fördern und so die Wasserversorgung in klimasensiblen Regionen zu sichern.
Wer wird gefördert?
Diese Förderrichtlinie richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen, die überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft umsetzen möchten. Das Ziel ist die Stärkung der Wasserversorgung und -infrastruktur in Regionen mit negativer klimatischer Wasserbilanz.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastrukturen, die den Gartenbau und die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Dies umfasst Anlagen zur Wasserentnahme, -speicherung und -zuleitung sowie Pumpanlagen. Nicht förderfähig sind einzelbetriebliche Maßnahmen, administrative Gebäude oder der Erwerb von Fahrzeugen und Geräten.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung mit Anteilsfinanzierung. Die Förderquote kann bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei ein Höchstbetrag von 2,1 Millionen Euro pro Vorhaben festgelegt ist. Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 Euro.
Bedingungen und Anforderungen
Förderfähige Projekte müssen bestimmte wirtschaftliche und regionale Kriterien erfüllen und die Antragsteller sind zur Mitwirkung bei der Evaluierung verpflichtet. Es gibt spezifische Regeln zur Zweckbindung und zur Kumulierung mit anderen Förderungen, sowie umfassende Prüfungsrechte für die Bewilligungsbehörde.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vor Projektbeginn. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf der „Bewässerungsrichtlinie“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und weiteren relevanten nationalen und europäischen Vorschriften. Die genauen Bestimmungen sind im Ministerialblatt NRW veröffentlicht.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2.100.000 €
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Gartenbau, Landwirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen