Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Durchführung überbetrieblicher wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft. Das Programm zielt darauf ab, Investitionen in den Neubau und die Erweiterung von Bewässerungsinfrastruktur zu fördern und so die Wasserversorgung in klimasensiblen Regionen zu sichern.

Wer wird gefördert?

Diese Förderrichtlinie richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen, die überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft umsetzen möchten. Das Ziel ist die Stärkung der Wasserversorgung und -infrastruktur in Regionen mit negativer klimatischer Wasserbilanz.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastrukturen, die den Gartenbau und die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Dies umfasst Anlagen zur Wasserentnahme, -speicherung und -zuleitung sowie Pumpanlagen. Nicht förderfähig sind einzelbetriebliche Maßnahmen, administrative Gebäude oder der Erwerb von Fahrzeugen und Geräten.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung mit Anteilsfinanzierung. Die Förderquote kann bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei ein Höchstbetrag von 2,1 Millionen Euro pro Vorhaben festgelegt ist. Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 Euro.

Bedingungen und Anforderungen

Förderfähige Projekte müssen bestimmte wirtschaftliche und regionale Kriterien erfüllen und die Antragsteller sind zur Mitwirkung bei der Evaluierung verpflichtet. Es gibt spezifische Regeln zur Zweckbindung und zur Kumulierung mit anderen Förderungen, sowie umfassende Prüfungsrechte für die Bewilligungsbehörde.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vor Projektbeginn. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf der „Bewässerungsrichtlinie“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und weiteren relevanten nationalen und europäischen Vorschriften. Die genauen Bestimmungen sind im Ministerialblatt NRW veröffentlicht.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.100.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Gartenbau, Landwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

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