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Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR)
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die bayerischen Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR) unterstützten berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der Land-, Haus- und Forstwirtschaft. Das Programm bot finanzielle Zuschüsse für Lehrgangsentgelte, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten sowie Stipendien für leistungsstarke Absolventen zur beruflichen Weiterbildung.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumliche Abdeckung

Die Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR) unterstützten Personen, die eine berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung in der Land-, Haus- und Forstwirtschaft in Bayern anstreben. Die Förderung richtete sich an Auszubildende, Schüler von Berufsgrundschuljahren (BGJ) und Berufsfachschulen (BFS), Meisteranwärter sowie an die jahrgangsbesten Absolventen bayerischer Landwirtschaftsschulen oder staatlicher Fachschulen für Agrarwirtschaft.

Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten

Das Förderprogramm umfasste die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen, die Vorbereitung auf die Meisterprüfung sowie Stipendien für den Besuch weiterführender Bildungsmaßnahmen. Es wurden Lehrgangsentgelte, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie einmalige Fahrtkosten bezuschusst.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgte in Form von Zuschüssen oder Stipendien. Die maximale Förderhöhe für ein Stipendium betrug 1.200 EUR.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung setzte bestimmte rechtliche und praktische Voraussetzungen voraus, wie beispielsweise den Standort des Ausbildungsbetriebs oder des Wohnsitzes in Bayern. Es durfte keine Doppelförderung aus anderen öffentlichen Mitteln vorliegen.

Antragsverfahren

Die Beantragung der Förderung erfolgte in der Regel anlässlich des Abschlusses des Ausbildungsvertrags oder der Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang bzw. bei der Anmeldung an einer Landwirtschaftsschule für ein Stipendium. Die Bewilligungsstellen waren die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie die jeweiligen Bildungseinrichtungen.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basierte auf den Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR) und weiteren relevanten Gesetzen und Vorschriften des Freistaates Bayern.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.200 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Forstwirtschaft

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Planung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Verwaltet von: Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landesanstalt für Landwirtschaft, Landwirtschaftsschulen, staatliche Fachschulen für Agrarwirtschaft

Zusätzliche Partner: Bayerische Staatsgüter (BaySG), DEULA, Bezirkseinrichtungen, Bayerische Waldbauernschule, Bildungszentrum Ländlicher Raum, Akademie Landschaftsbau Weihenstephan (ALW)

Website: Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern