Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR) Geschlossen
Die bayerischen Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR) unterstützten berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der Land-, Haus- und Forstwirtschaft. Das Programm bot finanzielle Zuschüsse für Lehrgangsentgelte, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten sowie Stipendien für leistungsstarke Absolventen zur beruflichen Weiterbildung.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumliche Abdeckung
Die Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR) unterstützten Personen, die eine berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung in der Land-, Haus- und Forstwirtschaft in Bayern anstreben. Die Förderung richtete sich an Auszubildende, Schüler von Berufsgrundschuljahren (BGJ) und Berufsfachschulen (BFS), Meisteranwärter sowie an die jahrgangsbesten Absolventen bayerischer Landwirtschaftsschulen oder staatlicher Fachschulen für Agrarwirtschaft.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten
Das Förderprogramm umfasste die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen, die Vorbereitung auf die Meisterprüfung sowie Stipendien für den Besuch weiterführender Bildungsmaßnahmen. Es wurden Lehrgangsentgelte, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie einmalige Fahrtkosten bezuschusst.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgte in Form von Zuschüssen oder Stipendien. Die maximale Förderhöhe für ein Stipendium betrug 1.200 EUR.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung setzte bestimmte rechtliche und praktische Voraussetzungen voraus, wie beispielsweise den Standort des Ausbildungsbetriebs oder des Wohnsitzes in Bayern. Es durfte keine Doppelförderung aus anderen öffentlichen Mitteln vorliegen.
Antragsverfahren
Die Beantragung der Förderung erfolgte in der Regel anlässlich des Abschlusses des Ausbildungsvertrags oder der Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang bzw. bei der Anmeldung an einer Landwirtschaftsschule für ein Stipendium. Die Bewilligungsstellen waren die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie die jeweiligen Bildungseinrichtungen.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basierte auf den Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR) und weiteren relevanten Gesetzen und Vorschriften des Freistaates Bayern.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
1.200 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Forstwirtschaft
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Planung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Verwaltet von: Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landesanstalt für Landwirtschaft, Landwirtschaftsschulen, staatliche Fachschulen für Agrarwirtschaft
Zusätzliche Partner: Bayerische Staatsgüter (BaySG), DEULA, Bezirkseinrichtungen, Bayerische Waldbauernschule, Bildungszentrum Ländlicher Raum, Akademie Landschaftsbau Weihenstephan (ALW)
Website: Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern