Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und Verbände im Rheinischen Revier bei der Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen. Diese Förderung zielt darauf ab, den Wasserhaushalt an die Folgen des schrittweisen Kohleausstiegs anzupassen und Projekte in den Bereichen Oberflächengewässer und Abwassertechnik voranzutreiben.
Wer wird gefördert?
Allgemein richtet sich die Förderung an juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände und Wasserverbände, die wasserwirtschaftliche oder abwassertechnische Maßnahmen im Rheinischen Revier umsetzen. Das Programm unterstützt die Anpassung an den veränderten Wasserhaushalt infolge des Kohleausstiegs.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert eine breite Palette an wasserwirtschaftlichen und abwassertechnischen Maßnahmen im Rheinischen Revier. Dazu gehören sowohl Projekte an Oberflächengewässern wie ökologische Gewässerentwicklung als auch abwassertechnische Innovationen zur Reduzierung von Stoffeinträgen und zur Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet Zuschüsse in Form einer Projekt- und Anteilsfinanzierung. Es fördert bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei eine Bagatellgrenze von 200.000 Euro für die förderfähigen Gesamtausgaben besteht. Die Zweckbindungsfrist für Investitionen kann bis zu 25 Jahre betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung unterliegt spezifischen rechtlichen und technischen Bedingungen. Dazu gehören die Einhaltung anerkannter Regeln der Technik, die Verfügbarkeit eines gültigen Abwasserbeseitigungskonzepts sowie die Einhaltung von Zweckbindungsfristen für Investitionen. Zudem muss der Antrag einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zu den Zielen des Territorialen Übergangsplans für das Rheinische Revier darlegen.
Antragsverfahren
Die Antragstellung für die Förderung der Blauen Infrastruktur erfolgt fortlaufend entweder über das EFRE.NRW.Online-Portal oder schriftlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf, die auch die Bewilligungsbehörde ist. Eine wasserrechtliche Zulassung oder ein vergleichbarer Nachweis muss vorliegen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier basiert auf der Förderrichtlinie FöRL BIRR, die durch den Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 14. November 2023 erlassen wurde. Sie integriert zudem europäische und landesrechtliche Vorschriften, insbesondere die EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)
Sektoren:
Wasser- und Abfallwirtschaft
Begünstigte:
Water management
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Bezirksregierung Düsseldorf
Website: