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Förderung der praxisorientierten Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten (Berufsorientierungsprogramm – BOP)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Der Übergang von der Schule in die Berufsausbildung soll durch eine Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten verbessert werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Träger von Berufsbildungsstätten bei Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II sowie aus allgemeinbildenden Bildungswegen an Beruflichen Schulen.

Wer wird gefördert?

Das Berufsorientierungsprogramm (BOP) des BMBF zielt darauf ab, den Übergang von der Schule in die Berufsausbildung für Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland zu verbessern. Die Förderung richtet sich an Träger von Berufsbildungsstätten, die Maßnahmen zur frühzeitigen und praxisnahen Berufsorientierung anbieten, um die Berufswahlkompetenz und Ausbildungsreife der Jugendlichen zu stärken.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert spezifische Maßnahmen zur praxisorientierten Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Durchführung von Potenzialanalysen und praxisorientierten Tagen der beruflichen Orientierung in Berufsbildungsstätten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist projektbezogen. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und den durchgeführten Maßnahmen.

Bedingungen und Anforderungen

Für eine erfolgreiche Förderung im Berufsorientierungsprogramm (BOP) müssen Antragsteller und die durchgeführten Maßnahmen spezifische rechtliche, pädagogische und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Dies beinhaltet Kooperationen mit Schulen und die Beachtung von Qualitätsstandards.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Berufsorientierungsprogramm (BOP) erfolgt hauptsächlich elektronisch über ein Online-Portal. Es gibt feste Antragsfristen, und die Auswahl der förderfähigen Anträge erfolgt auf Basis spezifischer Kriterien.

Rechtsgrundlage

Das Berufsorientierungsprogramm (BOP) basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die die Förderziele, -gegenstände und -bedingungen detailliert festlegt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

40 € pro Schüler für Vor-/Nachbereitung; 200 € pro Schüler für Potenzialanalyse; 40 € pro Schüler pro Tag für Praxistage; 40 € pro Schüler für Reflexionsgespräch

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.03.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Zusätzliche Partner: Länder

Website: Bundesinstitut für Berufsbildung