Förderung der praxisorientierten Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten (Berufsorientierungsprogramm – BOP) Offen
Der Übergang von der Schule in die Berufsausbildung soll durch eine Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten verbessert werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Träger von Berufsbildungsstätten bei Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II sowie aus allgemeinbildenden Bildungswegen an Beruflichen Schulen.
Wer wird gefördert?
Das Berufsorientierungsprogramm (BOP) des BMBF zielt darauf ab, den Übergang von der Schule in die Berufsausbildung für Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland zu verbessern. Die Förderung richtet sich an Träger von Berufsbildungsstätten, die Maßnahmen zur frühzeitigen und praxisnahen Berufsorientierung anbieten, um die Berufswahlkompetenz und Ausbildungsreife der Jugendlichen zu stärken.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert spezifische Maßnahmen zur praxisorientierten Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Durchführung von Potenzialanalysen und praxisorientierten Tagen der beruflichen Orientierung in Berufsbildungsstätten.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist projektbezogen. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und den durchgeführten Maßnahmen.
Bedingungen und Anforderungen
Für eine erfolgreiche Förderung im Berufsorientierungsprogramm (BOP) müssen Antragsteller und die durchgeführten Maßnahmen spezifische rechtliche, pädagogische und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Dies beinhaltet Kooperationen mit Schulen und die Beachtung von Qualitätsstandards.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Berufsorientierungsprogramm (BOP) erfolgt hauptsächlich elektronisch über ein Online-Portal. Es gibt feste Antragsfristen, und die Auswahl der förderfähigen Anträge erfolgt auf Basis spezifischer Kriterien.
Rechtsgrundlage
Das Berufsorientierungsprogramm (BOP) basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die die Förderziele, -gegenstände und -bedingungen detailliert festlegt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
40 € pro Schüler für Vor-/Nachbereitung; 200 € pro Schüler für Potenzialanalyse; 40 € pro Schüler pro Tag für Praxistage; 40 € pro Schüler für Reflexionsgespräch
Einsendeschluss:
01.03.2026
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung
Förderbereiche:
Planung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Verwaltet von: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Zusätzliche Partner: Länder
Website: Bundesinstitut für Berufsbildung