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Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur klinischen Validierung innovativer Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika. Ziel ist es, die Überführung medizintechnischer Innovationen in die Patientenversorgung zu beschleunigen und die Sicherheit und Leistungsfähigkeit dieser Produkte zu belegen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und umfasst zwei Module, die Qualifizierungs- und Umsetzungsphase.

Wer wird gefördert?

Diese Förderrichtlinie richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland, die innovative medizintechnische Lösungen entwickeln. Ziel ist es, diese Unternehmen bei der klinischen Validierung ihrer Produkte zu unterstützen und damit die schnelle Überführung von Innovationen in die Patientenversorgung zu ermöglichen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur klinischen Validierung innovativer Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika. Die Unterstützung erfolgt in zwei Modulen, die von der Etablierung relevanter Qualifikationen bis zur Durchführung klinischer Prüfungen reichen. Nicht gefördert werden Studien zur e-Zertifizierung bereits vermarkteter Produkte oder Post-Market-Surveillance-Studien.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Anwendungsnähe des Vorhabens und kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, wobei ein angemessener Eigenanteil erwartet wird. Die Förderdauer und -summen werden bedarfsgerecht festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter der Nachweis präklinischer Daten und die Bonität des Unternehmens. Das Programm unterliegt den beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission und erfordert die Einhaltung von Publizitätspflichten sowie die Beachtung internationaler Standards bei klinischen Prüfungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst wird eine Projektskizze eingereicht, die jederzeit möglich ist. Bei positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags über das elektronische System easy-Online. Eine persönliche Beratung durch den Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH wird empfohlen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“ und unterliegt der Bundeshaushaltsordnung sowie den beihilferechtlichen Vorgaben der EU, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Medizintechnik, Forschung und Entwicklung, Gesundheitswesen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Evaluierung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von: VDI Technologiezentrum GmbH

Website: VDI Technologiezentrum GmbH