Innovationsförderung des BMEL (Rahmenprogramm)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und des Verbraucherschutzes durch Zuschüsse für Projekte, die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln oder wesentlich verbessern. Das Programm ist bis zum 30.06.2030 befristet und verfügt über ein jährliches Budget von rund 54 Millionen Euro.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Niederlassung in Deutschland, die innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft umsetzen möchten. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und des Verbraucherschutzes in diesen Sektoren.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in verschiedenen Innovationsfeldern der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Dies umfasst technische und nichttechnische Entwicklungen, die den Reifegrad von Innovationen erhöhen, die Innovationsfähigkeit steigern, gesellschaftliche Rahmenbedingungen analysieren und den Wissenstransfer verbessern. Förderfähige Kosten sind projektspezifisch und umfassen Personal, Instrumente, Gemeinkosten und Auftragsforschung.
Art und Umfang der Förderung
Die Innovationsförderung des BMEL wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Vorhabens und der Unternehmensgröße, wobei bis zu 100% der förderfähigen Kosten in bestimmten Fällen möglich sind. Projekte werden in der Regel mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren bewilligt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Innovationsförderung des BMEL gelten spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, der Ausschluss von Doppelförderungen und die Einhaltung europäischer Beihilferegelungen. Bestimmte Budgetposten sind von der Förderung ausgeschlossen, und Antragsteller müssen vor Projektbeginn die Antragsstellung abgeschlossen haben.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt über die Einreichung von Projektskizzen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Auswahl der Vorhaben erfolgt in der Regel in einem wettbewerblichen Verfahren. Es gibt themenbezogene Bekanntmachungen und eine initiative Einreichmöglichkeit für anwendungsnahe Projekte im Rahmen der Deutschen Innovationspartnerschaft Agrar (DIP).
Rechtsgrundlage
Die Innovationsförderung des BMEL basiert auf dem "Programm zur Innovationsförderung" und wird durch spezifische EU-Verordnungen und nationale Verwaltungsvorschriften geregelt. Diese legen die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Beihilfen fest und sichern die Kompatibilität mit dem Binnenmarkt.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 100% der förderfähigen Kosten
Förderbudget:
rund 54 Millionen Euro jährlich
Einsendeschluss:
15.08.2025
Offen bis:
30.06.2030
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Agrar- und Ernährungswirtschaft, Pflanzenproduktion, Nutztierhaltung, Technik und umweltgerechte Landbewirtschaftung, Lebensmittel und Ernährung, gesundheitlicher Verbraucherschutz
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Verwaltet von:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)