Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert Baumaßnahmen an anerkannten Einrichtungen des Spitzensports in Deutschland. Das Programm vergibt Zuschüsse, um die Infrastruktur für Trainings- und Wettkampfzwecke von Spitzenathleten zu erhalten und zu verbessern. Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Spitzensports zu sichern.
Wer wird gefördert?
Das Programm zur Förderung von Baumaßnahmen im Spitzensport richtet sich an diverse Träger von Sporteinrichtungen in ganz Deutschland. Es zielt darauf ab, die infrastrukturellen Voraussetzungen für deutsche Spitzenathletinnen und -athleten zu erhalten und zu verbessern, um deren Leistungsentwicklung auf Weltklasseniveau zu sichern. Der Bedarf olympischer und paralympischer Sportarten hat hierbei Vorrang.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt Baumaßnahmen und Erstausstattungen in anerkannten Spitzensporteinrichtungen. Ziel ist die Modernisierung und der Erhalt der Sportinfrastruktur, wobei der Schwerpunkt auf der Nutzung durch Spitzensportler liegt. Nicht gefördert werden Maßnahmen für professionellen Sport, Zuschauerbereiche oder reine Grundstückserschließungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Einrichtungstyp, wobei die Beteiligung des Bundes an den zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 30 Prozent und 100 Prozent liegt.
Konditionen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllen, einschließlich der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und der Einbindung in bestehende Förderkonzepte. Es bestehen zudem Verpflichtungen zur langfristigen Nutzung der geförderten Einrichtungen für den Spitzensport.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess umfasst die Einreichung von Unterlagen über die zuständigen Landesbehörden an das Bundesministerium des Innern. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Gewährung der Zuwendung nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, wobei kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch spezifische Richtlinien des Bundesministeriums des Innern legitimiert, die auf dem Leistungssportprogramm und haushaltsrechtlichen Vorschriften basieren. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen und die Bedingungen für die Gewährung der Zuwendungen fest.
Ähnliche Programme
Keine ähnlichen Programme gefunden.
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Deutschland
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Spitzensport, Sportstättenbetreiber, Sportfachverbände
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Verwaltet von:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)