Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert anwendungsorientierte Grundlagenforschung in den Bereichen Reaktorsicherheitsforschung sowie Entsorgungs- und Endlagerforschung. Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die Weiterentwicklung wissenschaftlicher Grundlagen zur sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle. Die Förderung unterstützt zudem die Kompetenz- und Nachwuchsentwicklung in der nuklearen Sicherheit in Deutschland.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Institutionen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland, die an anwendungsorientierter Grundlagenforschung im Bereich nuklearer Sicherheit arbeiten. Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt durch die Weiterentwicklung wissenschaftlicher Grundlagen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle.

Was wird gefördert

Gefördert werden anwendungsorientierte Grundlagenforschung und weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den Bereichen Reaktorsicherheitsforschung, verlängerte Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle, Endlagerforschung sowie übergreifende Querschnittsfragen. Die förderfähigen Kosten umfassen Personal-, Instrumenten-, Gebäude- und Grundstückskosten sowie Kosten für Auftragsforschung und Gemeinkosten, wobei pauschale Ansätze für Gemeinkosten nicht zugelassen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquoten variieren je nach Art der Antragsteller und der Kategorisierung des Forschungsvorhabens gemäß AGVO. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, während Unternehmen in der Regel eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% leisten müssen. Die maximale Förderhöhe pro Vorhaben und Unternehmen ist nach Forschungsart gestaffelt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die Sicherstellung der Ergebnisverwertung durch einen Verwertungsplan, die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Regelung der Zusammenarbeit in Verbundprojekten durch schriftliche Kooperationsvereinbarungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und beginnt mit der Einreichung einer aussagekräftigen Projektskizze in elektronischer Form. Nach einer positiven Bewertung der Skizze und bei ausreichenden Haushaltsmitteln erfolgt eine Empfehlung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags. Dieser kann elektronisch über das System „easy-Online“ oder in Papierform eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Bekanntmachung der Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit vom 14. November 2023, die die rechtlichen Rahmenbedingungen festlegt. Ergänzt wird dies durch die Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU, die die Kompatibilität der Beihilfen mit dem Binnenmarkt sicherstellt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 55.000.000 € pro Vorhaben für Grundlagenforschung; bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen; in der Regel 50% für Unternehmen, mit Boni für KMU.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Forschung und Entwicklung im Bereich nukleare Sicherheit, Reaktorsicherheit, Zwischenlagerung, Endlagerung radioaktiver Abfälle

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Verwaltet von:

Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH – Projektträger GRS (PT GRS), Projektträger Karlsruhe am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) (PTKA)

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