Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen
Das Förderprogramm „Nachhaltig wirken“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt gemeinwohlorientierte Unternehmen und Start-ups in ihrer Gründungs- und Wachstumsphase. Es bietet Zuschüsse für Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote, die über rein wirtschaftliche Ziele hinaus einen positiven ökologischen oder sozialen Beitrag leisten. Besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung des Klimaschutzes und der nachhaltigen Transformation.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse, die qualifizierte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen erbringen. Zielgruppe der geförderten Maßnahmen sind gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups in Deutschland. Das Programm zielt darauf ab, deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und ihren Beitrag zu Klimaschutzzielen zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Maßnahmen zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen, insbesondere in deren Gründungs- und frühen Wachstumsphase. Dies umfasst individuelle Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzungsangebote im Individual-Modul (Modul I) sowie übergreifende Informations- und Vernetzungsmaßnahmen im Multiplikator-Modul (Modul II). Gefördert werden Personalausgaben und Restkosten. Ein Klimabonus ist für Maßnahmen mit signifikantem Klimaschutzbeitrag möglich.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung mit Anteilsfinanzierung. Der Zuschuss beträgt regulär bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und kann mit einem Klimabonus auf bis zu 95 Prozent erhöht werden. Die maximale Zuwendung pro Antragsteller ist auf 600.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Projekte haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten und müssen bis Ende 2028 abgeschlossen sein.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung inklusive Eigenanteil, die Beachtung von De-minimis-Regelungen für beihilferelevante Leistungen im Modul I sowie feste Stundensätze für Personalausgaben. Das Programm unterliegt bereichsübergreifenden Grundsätzen wie Gleichstellung und Antidiskriminierung sowie umfangreichen Mitwirkungs-, Datenverarbeitungs- und Transparenzpflichten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig und erfolgt elektronisch über das Projektverwaltungssystem EUREKA 5 bzw. Z-EU-S. Anträge müssen ein detailliertes Maßnahmenkonzept, ein Personalkonzept sowie eine Aufstellung der Gesamteinnahmen und -ausgaben umfassen. Die Bewilligungsentscheidung wird durch den Projektträger im Einvernehmen mit dem BMWK getroffen, basierend auf einer gewichteten Bewertung der eingereichten Konzepte. Nach der Bewilligung erhalten die Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.
Rechtsgrundlagen
Die Grundlage dieses Förderprogramms bildet die Förderrichtlinie „Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“ vom 5. Juli 2024. Sie ist eingebettet in ein umfassendes rechtliches Rahmenwerk, das europäische Verordnungen wie die ESF Plus-Verordnung und die Allgemeine Strukturfondsverordnung sowie nationale Verwaltungsvorschriften und die De-minimis-Verordnung umfasst. Diese Dokumente gewährleisten die Legitimität und die operative Steuerung des Programms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geplant
Höchstbetrag:
600.000 €
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Gemeinwohlorientierte Unternehmen, Start-ups
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)
Verwaltet von:
Projektträger IBYKUS AG