Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)
Das Programm „Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)“ des BMBF fördert Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten und Zugewanderten in den deutschen Arbeitsmarkt. Es bietet zielgerichtete Unterstützung zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder Qualifizierung durch Orientierungsphasen, Fach- und Sprachunterricht sowie praktische Erprobungen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und gesellschaftlichen Teilhabe.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Bildungseinrichtungen und öffentliche sowie private juristische Personen, die Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Vorbereitung von Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung in Deutschland anbieten. Ziel ist es, diese Zielgruppe zu befähigen, eine passende Berufsausbildung oder Qualifizierung zu beginnen, um als Fachkräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
Was wird gefördert
Die Förderung umfasst Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Vorbereitung von Geflüchteten und Zugewanderten. Dies beinhaltet die Ansprache, Beratung, Durchführung einer Orientierungsphase und des BOFplus-Kurses, der integrierten Fach- und Sprachunterricht sowie eine Betriebsphase kombiniert. Unterstützt werden auch die Kooperation mit Regelinstitutionen, die Kinderbetreuung und die Öffentlichkeitsarbeit.
Art und Umfang der Förderung
Das BOFplus-Programm stellt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Verfügung, deren Höhe sich nach der Anzahl der Teilnehmenden und der Dauer der Maßnahmen richtet. Es gibt spezifische Festbeträge für Voll- und Teilzeitkurse, sowie separate Mittel für Projektleitung und Kinderbetreuung. Die maximale Förderdauer pro Maßnahme beträgt 26 Wochen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Durchführung des BOFplus-Programms gelten spezifische rechtliche, administrative und operative Bedingungen. Dies umfasst Anforderungen an die Antragstellenden, die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Partnern, die Beachtung von Beihilferegelungen sowie Vorgaben zur Budgetverwaltung und Öffentlichkeitsarbeit.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für BOFplus ist einstufig und erfolgt über das elektronische Antragssystem easy-Online. Anträge können fortlaufend bis Ende 2025 eingereicht werden und werden nach formalen sowie fachlichen Kriterien bewertet, wobei das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) für die Bewilligung zuständig ist.
Rechtsgrundlage
Das BOFplus-Programm basiert auf der Förderrichtlinie „Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)“ vom 1. Februar 2024. Die Umsetzung erfolgt gemäß der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) des BMBF.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 440,00 € pro Teilnehmer und Woche (Vollzeit), 290,00 € pro Teilnehmer und Woche (Teilzeit); Personalausgaben für Projektleitung bis zu einer Vollzeitstelle; bis zu 150,00 € pro Woche und Kind für Kinderbetreuung.
Einsendeschluss:
31.12.2025
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Planung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Verwaltet von:
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Zusätzliche Partner:
Regelinstitutionen, Jobcenter, Agenturen für Arbeit, Jugendberufsagenturen, Träger von Integrations- und Sprachkursen, weiterführende Schulen, Träger der Wohlfahrtspflege, Migrationsberatungsstellen, Flüchtlings- und Migrantenorganisationen, KAUSA-Landesstellen, berufsbildende Schulen
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