Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)“ des BMBF fördert Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten und Zugewanderten in den deutschen Arbeitsmarkt. Es bietet zielgerichtete Unterstützung zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder Qualifizierung durch Orientierungsphasen, Fach- und Sprachunterricht sowie praktische Erprobungen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und gesellschaftlichen Teilhabe.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Bildungseinrichtungen und öffentliche sowie private juristische Personen, die Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Vorbereitung von Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung in Deutschland anbieten. Ziel ist es, diese Zielgruppe zu befähigen, eine passende Berufsausbildung oder Qualifizierung zu beginnen, um als Fachkräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasst Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Vorbereitung von Geflüchteten und Zugewanderten. Dies beinhaltet die Ansprache, Beratung, Durchführung einer Orientierungsphase und des BOFplus-Kurses, der integrierten Fach- und Sprachunterricht sowie eine Betriebsphase kombiniert. Unterstützt werden auch die Kooperation mit Regelinstitutionen, die Kinderbetreuung und die Öffentlichkeitsarbeit.

Art und Umfang der Förderung

Das BOFplus-Programm stellt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Verfügung, deren Höhe sich nach der Anzahl der Teilnehmenden und der Dauer der Maßnahmen richtet. Es gibt spezifische Festbeträge für Voll- und Teilzeitkurse, sowie separate Mittel für Projektleitung und Kinderbetreuung. Die maximale Förderdauer pro Maßnahme beträgt 26 Wochen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Durchführung des BOFplus-Programms gelten spezifische rechtliche, administrative und operative Bedingungen. Dies umfasst Anforderungen an die Antragstellenden, die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Partnern, die Beachtung von Beihilferegelungen sowie Vorgaben zur Budgetverwaltung und Öffentlichkeitsarbeit.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für BOFplus ist einstufig und erfolgt über das elektronische Antragssystem easy-Online. Anträge können fortlaufend bis Ende 2025 eingereicht werden und werden nach formalen sowie fachlichen Kriterien bewertet, wobei das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) für die Bewilligung zuständig ist.

Rechtsgrundlage

Das BOFplus-Programm basiert auf der Förderrichtlinie „Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)“ vom 1. Februar 2024. Die Umsetzung erfolgt gemäß der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) des BMBF.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 440,00 € pro Teilnehmer und Woche (Vollzeit), 290,00 € pro Teilnehmer und Woche (Teilzeit); Personalausgaben für Projektleitung bis zu einer Vollzeitstelle; bis zu 150,00 € pro Woche und Kind für Kinderbetreuung.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von:

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Zusätzliche Partner:

Regelinstitutionen, Jobcenter, Agenturen für Arbeit, Jugendberufsagenturen, Träger von Integrations- und Sprachkursen, weiterführende Schulen, Träger der Wohlfahrtspflege, Migrationsberatungsstellen, Flüchtlings- und Migrantenorganisationen, KAUSA-Landesstellen, berufsbildende Schulen

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