Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzten Flächen (Richtlinien Brachflächenrevitalisierung) Offen
Das Land Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln die Sanierung von Brachflächen und Konversionsflächen. Ziel ist es, Umweltschäden zu beseitigen, die nachhaltige Nutzung zu erhöhen und grüne Infrastruktur zu fördern. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Rechtsträger und juristische Personen des privaten Rechts.
Wer wird gefoerdert
Das Programm zur Brachflächenrevitalisierung in Niedersachsen zielt darauf ab, Kommunen, öffentliche Rechtsträger und juristische Personen des privaten Rechts zu unterstützen. Die Förderung ist auf das Landesgebiet Niedersachsen beschränkt, mit spezifischen Bedingungen für die Regionenkategorien "stärker entwickelte Region" (SER) und "Übergangsregion" (ÜR). Ziel ist die Sanierung von verschmutzten Flächen zur Beseitigung von Umweltschäden und zur Förderung einer nachhaltigen Nachnutzung, die auch grüne Infrastruktur beinhaltet.
Was wird gefoerdert
Das Programm fördert Maßnahmen zur Sanierung verschmutzter Brachflächen, einschließlich Detailplanungen und Überwachungsmaßnahmen. Es werden spezifische Kostenkategorien berücksichtigt, während andere, wie die Wiederherrichtung von Gebäuden oder Grunderwerbskosten, ausgeschlossen sind. Die Projekte konzentrieren sich auf die Umsetzungsphase der Sanierung und Entwicklung von Nachnutzungskonzepten.
Art und Umfang der Foerderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und variiert je nach Regionenkategorie und Antragsteller. Es gibt einen Mindestbetrag für die zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Programm selbst läuft bis Ende 2029.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind strenge Auflagen hinsichtlich des Nachnutzungskonzepts, der einzusetzenden Sachverständigen und der Einhaltung beihilferechtlicher Vorschriften zu beachten. Es werden auch übergreifende Grundsätze wie Chancengleichheit und Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren wird über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) abgewickelt, die auch die benötigten Informationen und Formulare bereitstellt. Die Förderwürdigkeit wird durch ein mehrstufiges Prüfverfahren, einschließlich Einholung von Voten und Stellungnahmen, beurteilt.
Rechtsgrundlage
Die "Richtlinien Brachflächenrevitalisierung" bilden die primäre Grundlage des Förderprogramms. Das Programm basiert auf einer Reihe von EU-Verordnungen und Landeshaushaltsordnungen, die die Gewährung der Zuwendungen regeln.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestausgaben: 200.000 €
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Übergangsregion – ÜR: Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden; stärker entwickelte Region – SER: übriges Landesgebiet)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe
Begünstigte:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Verwaltet von: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)