Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)
Der Brandenburgische Innovationsgutschein (BIG-Digital) fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe im Land Brandenburg bei der Digitalisierung von Organisations- und Prozessinnovationen. Ziel ist es, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Das Programm bietet Zuschüsse für Beratung, Implementierung digitaler Technologien und die Qualifizierung des Personals.
Wer wird gefördert?
Der Brandenburgische Innovationsgutschein (BIG-Digital) richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Das Programm zielt darauf ab, deren Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierungsprojekte nachhaltig zu stärken.
Was wird gefördert?
Der BIG-Digital Innovationsgutschein fördert gezielt Projekte im Bereich der Digitalisierung, die auf Organisations- und Prozessinnovationen abzielen. Dies umfasst Beratungs-, Implementierungs- und Schulungsprojekte. Es werden spezifische projektbezogene Ausgaben gefördert, während bestimmte Kostenkategorien ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Förderung konzentriert sich auf Projekte in verschiedenen Entwicklungsphasen, von der Analyse bis zur Umsetzung und Qualifizierung.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe variiert je nach Projekttyp, wobei Implementierungsprojekte mit bis zu 250.000 Euro den höchsten Zuschuss erhalten können. Die Projektlaufzeiten sind klar definiert und hängen von der Art des Vorhabens ab.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung durch den Brandenburgischen Innovationsgutschein (BIG-Digital) zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Bedingungen und Anforderungen erfüllen. Dazu gehören spezifische Auflagen für die Antragstellung und den Projektbeginn, Vorgaben zur Beihilfenkumulierung sowie umfassende Pflichten bezüglich Transparenz, Kommunikation und Datenerfassung, die insbesondere durch die Kofinanzierung aus EU-Fonds bedingt sind.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für den Brandenburgischen Innovationsgutschein (BIG-Digital) ist klar strukturiert und erfordert eine vorherige fachliche Beratung. Die Einreichung der vollständigen Unterlagen erfolgt online über das Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der ILB unter Berücksichtigung einer fachlichen Stellungnahme der WFBB. Auch das Auszahlungs- und Verwendungsnachweisverfahren läuft über das Online-Portal der ILB.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für den Brandenburgischen Innovationsgutschein (BIG-Digital) bildet primär eine Richtlinie des brandenburgischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Das Programm basiert zudem auf haushaltsrechtlichen und spezifischen EU-Verordnungen, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), da es mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert wird. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen gewährleisten die Konformität mit nationalen und europäischen Beihilfevorschriften.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
250.000 €
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Brandenburg (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft, Handwerk
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Verwaltet von:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Zusätzliche Partner:
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)