Brandenburg-Kredit Gründung Offen
Der Brandenburg-Kredit Gründung ist ein Darlehensprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Kooperation mit der KfW, das speziell junge Unternehmen, Existenzgründer und Selbstständige in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit unterstützt. Es ermöglicht die Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln, Warenlagern sowie Unternehmensübernahmen und -beteiligungen, um die Ertragskraft und Arbeitsplatzsicherung im Land Brandenburg zu stärken.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Der Brandenburg-Kredit Gründung richtet sich an natürliche Personen, Existenzgründer und junge Unternehmen im Land Brandenburg, die sich in den ersten fünf Jahren ihrer Geschäftstätigkeit befinden. Ziel ist es, deren Etablierung, Festigung oder Übernahme zu unterstützen und somit die Ertragskraft und Arbeitsplatzsicherung in der Region zu stärken.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten
Der Brandenburg-Kredit Gründung bietet Finanzierungsmöglichkeiten für eine breite Palette von Geschäftsaktivitäten, einschließlich Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen an Unternehmen. Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert, wobei jedoch bestimmte Maßnahmen und Kosten explizit von der Förderung ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Finanzierung
Der Brandenburg-Kredit Gründung wird als Darlehen vergeben und bietet eine maximale Finanzierung von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abgedeckt werden, mit der Möglichkeit einer zusätzlichen Zinsvergünstigung durch die ILB, insbesondere für junge KMU in Regionalfördergebieten.
Bedingungen und Anforderungen: Antrags- und Programmregularien
Für den Brandenburg-Kredit Gründung gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragsstellung, der Absicherung und der Einhaltung von EU-Beihilfebestimmungen. Antragsteller müssen bankübliche Sicherheiten stellen und erhalten die Förderung unter den Maßgaben der De-minimis-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Antragsverfahren: Von der Einreichung bis zur Entscheidung
Der Antrag für den Brandenburg-Kredit Gründung ist über eine Hausbank einzureichen, die den Antrag an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) weiterleitet. Der Prozess erfordert spezifische Unterlagen und eine vorherige Finanzierungsberatung mit der Hausbank, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlagen: Verordnungen und Richtlinien
Der Brandenburg-Kredit Gründung basiert auf einer spezifischen Richtlinie und wird durch die Kooperation mit KfW-Förderprogrammen sowie durch die Einhaltung relevanter EU-Beihilfebestimmungen und nationaler Subventionsgesetze legitimiert.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
25.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Förderung durch indirekte Mittelverwaltung
Region:
Brandenburg (Deutschland)
Begünstigte:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Förderbereiche:
Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), KfW Bankengruppe
Verwaltet von: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Zusätzliche Partner: Hausbanken