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Brandenburger Innovationsfachkräfte
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Brandenburg bei der Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Nachwuchskräfte. Es fördert die Einstellung von Werkstudierenden und Innovationsassistenten, um Fachkräftesicherung und betriebliche Innovationen voranzutreiben. Dies trägt maßgeblich zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit bei.

Wer wird gefördert

Das Programm „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg bei der Fachkräftesicherung und der Förderung von Innovationspotenzialen zu unterstützen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die Werkstudierende oder Hochschulabsolventen bzw. Fachkräfte mit Aufstiegsfortbildung für innovative Aufgaben einstellen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt die Beschäftigung von Fachkräften für betriebliche Innovationsaufgaben. Dies umfasst die Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren innerhalb des Unternehmens, die einen Neuigkeitscharakter aufweisen und über das operative Kerngeschäft hinausgehen müssen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt Zuschüsse für die Beschäftigung von Innovationsfachkräften. Die Förderhöhe variiert je nach Bruttogehalt und Art der Fachkraft, wobei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben abgedeckt werden können.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die von der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze über die Einhaltung der De-minimis-Regelung bis hin zur Verpflichtung zur Transparenz und Kommunikation reichen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist online über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen. Eine frühzeitige Antragstellung vor Vertragsabschluss ist empfohlen, da ein vorzeitiger Beginn des Vorhabens auf eigenes Risiko erfolgt.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg und wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert. Es sind zudem EU-Verordnungen und die Landeshaushaltsordnung zu beachten.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 60% der förderfähigen Gesamtausgaben

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Brandenburg (Germany)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Land Brandenburg, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Verwaltet von: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Website: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)