Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie) Offen
Der Freistaat Thüringen unterstützt mit der Gigabitrichtlinie den Ausbau einer hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur sowie kostenfreier WLAN-Angebote im öffentlichen Raum. Das Programm zielt darauf ab, Versorgungslücken zu schließen und die Digitalisierung im Land voranzutreiben, indem es primär Kommunen und öffentliche Einrichtungen finanziell bei ihren Infrastrukturprojekten fördert.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Die Förderung richtet sich primär an öffentliche Körperschaften in Thüringen, die den Ausbau gigabitfähiger Breitbandnetze und öffentlicher WLAN-Angebote vorantreiben möchten. Dies umfasst Kommunen, Gemeindeverbände und ihnen zugeordnete öffentliche oder öffentlich-eigene privatrechtliche Gesellschaften.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Maßnahmen
Das Programm unterstützt Investitionen in den Aufbau und Betrieb gigabitfähiger Breitbandinfrastrukturen, sowohl im Rahmen von Wirtschaftlichkeitslückenförderungen für private Betreiber als auch im Betreibermodell durch öffentliche Träger. Zusätzlich werden der Auf- und Ausbau kostenfreier WLAN-Angebote im öffentlichen Raum gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Fördersätze variieren je nach Art des Vorhabens und der Rolle des Antragstellers, wobei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abgedeckt werden können. Es gibt zudem Bagatellgrenzen für die Mindestförderhöhe.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe spezifischer Bedingungen erfüllen, die von Markterkundungsverfahren bis hin zur Nutzung bestehender Infrastrukturen und der Einhaltung von Zugangsverpflichtungen reichen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt über die Thüringer Aufbaubank mittels bereitgestellter Formulare. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden, und die Bewilligungsstelle ist für die Prüfung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung zuständig.
Rechtsgrundlage des Förderprogramms
Die Förderrichtlinie basiert auf der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" vom 3. August 2023. Sie wird durch verschiedene haushaltsrechtliche Vorschriften sowie europäische und nationale Beihilferegelungen ergänzt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben (allgemein); bis zu 100% (zentrale Antragsteller); bis zu 80% (WLAN-Angebote)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Verwaltet von: Thüringer Aufbaubank (TAB)
Website: Thüringer Aufbaubank