Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt den landesweiten Ausbau von Glasfasernetzen (FTTB/H) in bislang un- und unterversorgten ländlichen Gebieten. Das Programm zielt darauf ab, eine leistungsfähige, erschwingliche und hochwertige Breitbandinfrastruktur zu schaffen. Gefördert werden insbesondere die Mitverlegung von Leerrohren sowie externe Planungs- und Beratungsleistungen für dieses Vorhaben.
Wer wird gefördert: Breitbandausbau in ländlichen Räumen
Das Programm zur Förderung der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein unterstützt den Aufbau einer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur in bislang un- oder unterversorgten ländlichen Gebieten. Hauptziel ist die flächendeckende Verfügbarkeit von Glasfasernetzen (FTTB/H) bis zum Jahr 2025. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und öffentlich getragene Unternehmen innerhalb Schleswig-Holsteins.
Was wird gefördert: Maßnahmen zur Breitbandversorgung
Funding supports projects for broadband expansion, specifically the co-laying of empty conduits and external planning and consulting services. These activities must contribute to establishing a robust fiber optic infrastructure.
Art und Umfang der Förderung
The program provides non-repayable grants as a subsidy, covering up to 75% of eligible costs. A minimum own contribution of 25% is required. Specific caps apply to planning and consulting services.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Einhaltung der geltenden Fördergrundsätze des GAK-Rahmenplans und beihilferechtlicher Vorgaben. Es bestehen spezifische Anforderungen an die Mitverlegung von Leerrohren sowie an externe Planungs- und Beratungsleistungen. Transparenz bei Ausschreibungen und eine umfassende Dokumentation sind ebenfalls verpflichtend.
Antragsverfahren für die Breitbandförderung
Der Antrag für die Breitbandförderung in Schleswig-Holstein ist vor Beginn des Vorhabens beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) einzureichen. Die Bewilligung erfolgt auf Grundlage eines Zuwendungsbescheides, wobei die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge und verfügbare Haushaltsmittel eine Rolle spielen.
Rechtsgrundlagen der Breitbandförderung
Die Förderung der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein wird durch eine spezifische Richtlinie geregelt, die am 21. September 2023 neu gefasst wurde. Diese basiert auf Landeshaushaltsordnungen und nationalen sowie europäischen Beihilferegelungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 50.000 € pro Gemeinde, max. 200.000 € pro Landkreisprojekt
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Verkehr und Logistik, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Betreiber von Breitbandnetzen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV), Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT)
Verwaltet von:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Abteilung 4 (LLnL)
Zusätzliche Partner:
Breitbandkompetenzzentrums des Landes Schleswig-Holstein (BKZSH)