Förderung von Projekten der angewandten Umweltforschung (AUF)
Das Land Bremen fördert mit dem Programm Angewandte Umweltforschung (AUF) innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die Erkenntnisse effektiv in die Wirtschaftspraxis überführen und den Umweltschutz verbessern. Es unterstützt insbesondere die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft im Land Bremen, um marktfähige umweltverträgliche Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.
Wer wird gefördert
Das Programm Angewandte Umweltforschung (AUF) richtet sich an Forschungseinrichtungen und Unternehmen im Land Bremen, die sich mit angewandter Umweltforschung befassen. Ziel ist es, innovative F&E-Ansätze zu fördern, die zur Verbesserung des Umweltschutzes in der Wirtschaftspraxis beitragen und die regionale Wissenschafts- und Wirtschaftslandschaft stärken.
Was wird gefördert
Gefördert werden anwendungsorientierte Projekte der Umweltforschung, die der praktischen Umsetzung von Erkenntnissen in die Wirtschaftspraxis dienen. Dies umfasst ein breites Spektrum von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, einschließlich vorbereitender Studien.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Forschungseinrichtungen können dabei bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, während beteiligte Unternehmen mit bis zu 50 Prozent gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 150.000 EUR für Einzelvorhaben und 200.000 EUR für Verbundvorhaben, bei einer Projektlaufzeit von maximal zwei Jahren.
Bedingungen und Anforderungen
Das Programm unterliegt strengen Voraussetzungen, einschließlich der Notwendigkeit eines Kooperationsvertrags bei Verbundvorhaben und der Einhaltung von EU-Beihilferechtsbestimmungen wie dem FuEuI-Unionsrahmen und der De-minimis-Verordnung. Es gibt zudem spezifische Regeln für die Projektverantwortung und den Ausschluss von Projekten, die im Auftrag Dritter durchgeführt werden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig: Zuerst wird eine Projektskizze eingereicht, bei positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Einreichung eines ausführlichen Antrags. Anträge sind an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH zu richten. Ein "Vergabeausschuss für Angewandte Umweltforschung" trifft die Förderentscheidung.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der "Richtlinie zur Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)" vom 12. April 2018. Sie unterliegt der Landeshaushaltsordnung Bremens sowie dem EU-Beihilferecht, einschließlich des FuEuI-Unionsrahmens und der De-minimis-Verordnung.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
200.000 €
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Bremen (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Verwaltet von:
Bremer Aufbau-Bank GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH