Entsiegelung von Flächen
Das Land Bremen bietet einen Zuschuss für nichtöffentliche Grund- und Gebäudeeigentümer, die versiegelte Flächen von über 20 Quadratmetern entsiegeln und in unversiegelte oder wasserdurchlässig befestigte Flächen umwandeln möchten. Dieses Programm fördert die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung, mindert Starkregenrisiken und verbessert das lokale Klima.
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich an nichtöffentliche Grund- und Gebäudeeigentümer im Land Bremen, darunter Privatpersonen, Unternehmen und Verbände, um freiwillige Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen zu unterstützen. Das übergeordnete Ziel ist es, einen Beitrag zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung zu leisten und das lokale Klima sowie den Naturhaushalt zu verbessern.
Durch die Förderung soll die Gefahr von Starkregen durch Rückstau und Überflutungen gemindert und die Lebensqualität in städtischen Bereichen erhöht werden.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Entsiegelung von undurchlässigen Flächen und deren Umwandlung in unversiegelte oder wasserdurchlässig befestigte Bereiche. Entscheidend ist dabei die vollständige Entkopplung der entsiegelten Fläche von der Kanalisation sowie die Sicherstellung der Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort, ohne dass eine Gefährdung von Boden und Grundwasser eintritt.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für die Entsiegelung von Flächen. Die Förderung deckt einen Teil der förderfähigen Kosten ab, wobei eine maximale Förderhöhe pro Maßnahme und pro Quadratmeter festgelegt ist. Ziel ist es, Anreize für freiwillige ökologische Maßnahmen zu schaffen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, darunter die vollständige Entkopplung der entsiegelten Fläche von der Kanalisation und der Ausschluss jeglicher Boden- und Grundwassergefährdung. Die Maßnahmen müssen freiwilliger Natur sein und dürfen nicht bereits durch gesetzliche Auflagen vorgeschrieben sein. Zudem sind Verpflichtungen bezüglich der Gesamtfinanzierung und der Beibehaltung der entsiegelten Flächen für einen Zeitraum von 10 Jahren zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Förderprogramm „Entsiegelung von Flächen“ erfordert die Einreichung vollständiger Unterlagen, einschließlich detaillierter Pläne und Kostenvoranschläge, bei der Bremer Umwelt Beratung e.V. Die Bewilligungsbehörde prüft die technische, ökologische und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens, um die förderfähigen Kosten zu ermitteln und die Förderzusage zu erteilen.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Landes Bremen und wird durch relevante Umweltgesetze untermauert. Diese rechtlichen Grundlagen gewährleisten die Legitimität und die Einhaltung von Umweltstandards bei der Umsetzung der Entsiegelungsmaßnahmen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
5.000 €; max. 25 € pro m²
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Bremen
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Umwelt- & Naturschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Verwaltet von:
Bremer Umwelt Beratung e.V.
Website: