Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung Offen
Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf in Bremen und Bremerhaven. Ziel ist die Schaffung von sozial gebundenem und energieeffizientem Wohnraum, der an einkommensschwächere Haushalte vermietet wird. Das Programm bietet zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für Eigentümer, die den Wohnungsbestand aufwerten und zugleich soziale Kriterien erfüllen.
Wer wird gefördert
Eigentümer von Mietwohnungen in Bremen und Bremerhaven können Förderung erhalten, um Wohnraum zu modernisieren und ihn Personen mit bestimmten Einkommensgrenzen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist die Sicherung und Verbesserung des Wohnungsbestands in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Einheiten, die älter als 25 Jahre sind. Der Fokus liegt auf energetischer Sanierung, Barrierefreiheit und Anpassung an moderne Wohnbedürfnisse. Reine Instandhaltung und Luxussanierungen sind ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen und Kostenzuschuss. Die Höhe ist pro Wohneinheit festgelegt und darf 80 % der anerkannten Modernisierungskosten nicht überschreiten. Die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 30 Jahre, mit gestaffelten Zinssätzen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an strenge Bedingungen geknüpft, insbesondere bezüglich der Vermietung an einkommensgebundene Haushalte und einem Anteil für von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Zudem sind Eigenleistungen, energetische Standards und Barrierefreiheit der Wohnungen vorgeschrieben.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zunächst erfolgt eine formlose Anmeldung des Bauvorhabens zur Prüfung der Förderungswürdigkeit. Anschließend ist der förmliche Antrag bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH einzureichen, begleitet von detaillierten Unterlagen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf den "Richtlinien zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Förderung der Modernisierung von Mietwohnraum in der Freien Hansestadt Bremen – Modernisierungsförderung –" vom 21. Juni 2011, ergänzt durch das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und weitere landesspezifische Verordnungen und Beschlüsse.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
55.000 € Darlehen und 15.000 € Zuschuss je Wohneinheit
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bremen, Bremerhaven (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Erneuerbare Energien, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Eigentümer von Mietwohnungen
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Piloterprobung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Freie Hansestadt Bremen
Verwaltet von: Bremer Aufbau-Bank GmbH
Zusätzliche Partner: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)