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Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung
Offen

Hybrid
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf in Bremen und Bremerhaven. Ziel ist die Schaffung von sozial gebundenem und energieeffizientem Wohnraum, der an einkommensschwächere Haushalte vermietet wird. Das Programm bietet zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für Eigentümer, die den Wohnungsbestand aufwerten und zugleich soziale Kriterien erfüllen.

Wer wird gefördert

Eigentümer von Mietwohnungen in Bremen und Bremerhaven können Förderung erhalten, um Wohnraum zu modernisieren und ihn Personen mit bestimmten Einkommensgrenzen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist die Sicherung und Verbesserung des Wohnungsbestands in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Einheiten, die älter als 25 Jahre sind. Der Fokus liegt auf energetischer Sanierung, Barrierefreiheit und Anpassung an moderne Wohnbedürfnisse. Reine Instandhaltung und Luxussanierungen sind ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen und Kostenzuschuss. Die Höhe ist pro Wohneinheit festgelegt und darf 80 % der anerkannten Modernisierungskosten nicht überschreiten. Die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 30 Jahre, mit gestaffelten Zinssätzen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an strenge Bedingungen geknüpft, insbesondere bezüglich der Vermietung an einkommensgebundene Haushalte und einem Anteil für von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Zudem sind Eigenleistungen, energetische Standards und Barrierefreiheit der Wohnungen vorgeschrieben.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zunächst erfolgt eine formlose Anmeldung des Bauvorhabens zur Prüfung der Förderungswürdigkeit. Anschließend ist der förmliche Antrag bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH einzureichen, begleitet von detaillierten Unterlagen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf den "Richtlinien zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Förderung der Modernisierung von Mietwohnraum in der Freien Hansestadt Bremen – Modernisierungsförderung –" vom 21. Juni 2011, ergänzt durch das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und weitere landesspezifische Verordnungen und Beschlüsse.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

55.000 € Darlehen und 15.000 € Zuschuss je Wohneinheit

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bremen, Bremerhaven (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Erneuerbare Energien, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Eigentümer von Mietwohnungen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Piloterprobung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Freie Hansestadt Bremen

Verwaltet von: Bremer Aufbau-Bank GmbH

Zusätzliche Partner: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Website: BAB – Förderbank für Bremen und Bremerhaven