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Wärmeschutz im Wohngebäudebestand
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Wenn Sie planen, Ihre private Immobilie im Land Bremen energieeffizient zu modernisieren und Wärmeschutzmaßnahmen durchzuführen, können Sie einen Zuschuss erhalten. Das Programm zielt darauf ab, den Heizenergiebedarf in bestehenden Wohngebäuden erheblich zu senken und leistet somit einen Beitrag zum Klimaschutz.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Gültigkeit

Das Programm richtet sich an private Eigentümer von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen im Land Bremen. Hauptziel ist die Förderung von Wärmeschutzmaßnahmen, um den Heizenergiebedarf dieser Gebäude dauerhaft und erheblich zu senken und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten

Gefördert werden vielfältige Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, die vor dem 01.01.1995 einen Bauantrag gestellt haben und maximal 12 Wohneinheiten umfassen. Dies beinhaltet Dämmungen an Außenwänden, Kellern, Dächern und Dachböden sowie den Einbau hochwärmedämmender Fenster. Auch qualitätssichernde Maßnahmen und die Verwendung nachhaltiger Materialien sind förderfähig.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung). Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme und wird pro Quadratmeter oder als Festbetrag gewährt, zuzüglich verschiedener Boni für umfangreiche Maßnahmen oder nachhaltige Materialien. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.500 € Gesamtkosten. Die Maßnahmen müssen innerhalb von 13 Monaten nach Bewilligung abgeschlossen sein.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, darunter spezifische technische Standards für die Dämmmaßnahmen und Fenster, die Einhaltung baurechtlicher und gestalterischer Aspekte sowie der Einsatz zertifizierter Materialien. Eine Qualitätssicherung durch unabhängige Sachverständige ist für bestimmte Maßnahmen erforderlich und wird ebenfalls gefördert.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist bei der Bremer Modernisieren – BreMo GbR oder der swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG einzureichen. Die erforderlichen Antragsformulare und Nachweise können von der Webseite der Antragstelle heruntergeladen oder angefordert werden. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Rechtsgrundlage des Förderprogramms

Dieses Förderprogramm basiert auf der „Förderrichtlinie Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ vom 17. August 2017. Sie wird durch das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) legitimiert und bildet den Rahmen für die Vergabe der Zuschüsse.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Die Förderung wird pro Quadratmeter (bis zu 17,00 €/m²) sowie als Festbeträge für bestimmte Maßnahmen (z.B. bis zu 300,00 €) gewährt.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Land Bremen

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau & Modernisierung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Monitoring, Evaluierung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Senator für Finanzen

Verwaltet von: Bremer Modernisieren – BreMo GbR, swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG

Website: Bremer Modernisieren – BreMo GbR