Bürgerbusprojekte Geschlossen
Der Freistaat Bayern unterstützte mit diesem Programm ehrenamtliche Bürgerbusprojekte, um das Verkehrsangebot insbesondere in ländlichen Regionen zu verbessern. Ziel war es, die Mobilität der Bevölkerung zu sichern und neue Angebote im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu schaffen. Die Förderung erfolgte als Zuschuss für Fahrzeugkäufe, Organisationsausgaben und Fahrerlaubnisse.
Wer wird gefördert
Das Programm richtete sich an eingetragene Vereine, insbesondere Bürgerbusvereine, und in deren Ermangelung an Kommunen in ganz Bayern, mit besonderem Fokus auf den ländlichen Raum. Ziel war die Sicherung und Schaffung ehrenamtlicher Verkehrsangebote zur Ergänzung und Unterstützung des ÖPNV, um gleichwertige Lebensverhältnisse im Freistaat zu fördern.
Was wird gefördert
Gefördert wurden ehrenamtliche Bürgerbusprojekte in Bayern, die den ÖPNV ergänzen. Dies umfasste den Kauf von Kleinbussen, pauschale Organisationsausgaben für die Vereine und die Ausstellung von Fahrerlaubnissen für ehrenamtliches Personal. Die Projekte mussten mit den lokalen Nahverkehrsplänen im Einklang stehen und dem Personenbeförderungsgesetz entsprechen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgte als Zuschuss (Projektförderung), teils als Festbetragsfinanzierung, teils als Anteilsfinanzierung. Die Zuschusshöhe variierte je nach Fördergegenstand: Fahrzeuge wurden mit bis zu 50% der Gesamtausgaben (max. 20.000 € oder bis zu 30.000 € für barrierefreie Fahrzeuge plus 2.500 € für emissionsarme Antriebe) gefördert, Organisationsausgaben pauschal mit 2.000 € jährlich, und Fahrerlaubnisse mit 200 € pro Stück. Der Förderzeitraum war das jeweilige Kalenderjahr, und geförderte Fahrzeuge mussten für sechs Jahre oder 300.000 km als Bürgerbusse eingesetzt werden.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller mussten den ehrenamtlichen Charakter und den Bedarf ihres Bürgerbusprojekts nachweisen, dessen Vereinbarkeit mit dem ÖPNV und dem Personenbeförderungsgesetz sicherstellen sowie die Zweckbindungsfrist für Fahrzeuge einhalten. Die Förderung unterlag zudem der De-minimis-Verordnung und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Eine Mindestgrenze von fünf Fahrerlaubnissen pro Antrag und maximal 30 Fahrerlaubnissen pro Fahrzeug über drei Jahre war zu beachten.
Antragsverfahren
Anträge für Bürgerbusprojekte, Fahrzeugkäufe, Organisationspauschalen und Fahrerlaubnisse waren gebündelt einmal jährlich bis zum 30. September bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung in Bayern einzureichen. Dem Antrag mussten eine aussagekräftige Vorhabenbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie weitere Erklärungen beigefügt werden. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn galt als erteilt, jedoch ohne Rechtsanspruch auf Förderung.
Rechtsgrundlage
Die Förderung der Bürgerbusprojekte basierte auf der Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, zuletzt geändert am 1. Dezember 2022. Ergänzend galten die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern, insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu den Artikeln 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
bis zu 30.000 € für Fahrzeuge, 2.000 € jährlich für Organisation, 200 € pro Fahrerlaubnis
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern, insbesondere der ländliche Raum
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Verkehr, Mobilität
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Verwaltet von: zuständige Bezirksregierung Bayern
Website: BayernPortal