Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt Offen
Die Bürgschaft "BMV direkt" der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler in MV, denen es an ausreichenden Kreditsicherheiten mangelt. Dieses Programm ermöglicht die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und zu steigern. Es ist ein wichtiges Instrument zur Mittelstandsförderung in der Region.
Wer wird gefördert
Die Bürgschaft BMV direkt richtet sich an Unternehmen, Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Freiberufler mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern, die für ihre Finanzierungen keine ausreichenden Sicherheiten bieten können. Ziel ist es, deren Wettbewerbsfähigkeit zu steigern oder zu sichern und somit die Mittelstandsförderung zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das Programm BMV direkt verbürgt Kredite für eine Vielzahl von Vorhaben, darunter Investitionen, Warenbestände, Betriebsmittel und gründungsbedingte Einmalaufwendungen. Es zielt darauf ab, die Finanzierung von Unternehmen und Existenzgründungen zu ermöglichen, die sonst aufgrund fehlender Sicherheiten keinen Kredit erhalten würden.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Ausfallbürgschaft mit einem Bürgschaftsumfang zwischen 25.000 EUR und 2.000.000 EUR. Der Verbürgungsgrad variiert je nach Vorhaben (70-80%), und die Laufzeiten können bis zu 23 Jahre betragen, insbesondere bei baulichen Maßnahmen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Bürgschaft BMV direkt müssen Antragsteller spezifische rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen, darunter die KMU-Definition und der Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern. Wichtige Bedingungen betreffen auch die Bereitstellung von Sicherheiten und die Einhaltung von Informationspflichten.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Bürgschaft BMV direkt erfolgt online über die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern. Die Hausbank spielt eine zentrale Rolle bei der Übermittlung des Antrags und der Überwachung des Kreditverhältnisses, während die Bürgschaftsbank die Einhaltung der Förderbedingungen prüft.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für die Bürgschaft BMV direkt bilden die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) der deutschen Bürgschaftsbanken, die den Rahmen für die Vergabe dieser Ausfallbürgschaften festlegen und insbesondere beihilferechtliche Vorgaben der EU berücksichtigen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
2.000.000 EUR
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Förderbereiche:
Markteinführung, Skalierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
Verwaltet von: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
Zusätzliche Partner: Bund, Land (als Rückbürgen)