Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Das Programm „Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft durch die Übernahme von Ausfallbürgschaften für Kredite und Avalen. Dies ermöglicht die Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln oder Nachfolgeregelungen, die sonst nicht ausreichend besichert werden könnten. Ziel ist die Förderung der volkswirtschaftlichen Entwicklung des Landes.
Wer wird gefördert?
Die Bürgschaftsrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land. Ziel ist es, die Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Strukturen zu unterstützen und volkswirtschaftlich förderungswürdige Maßnahmen zu ermöglichen.
Was wird gefördert?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Absicherung von Krediten und Avalen, die für Investitionen, Betriebsmittel oder zur Finanzierung einer Nachfolgeregelung benötigt werden. Die Förderung erfolgt als Ausfallbürgschaft und soll die Finanzierung von Maßnahmen erleichtern, die volkswirtschaftlich förderungswürdig sind.
Art und Umfang der Förderung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt Ausfallbürgschaften bereit, die bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages umfassen können. Die Laufzeiten der Bürgschaften orientieren sich an der Kreditlaufzeit und variieren je nach Finanzierungszweck. Zudem fallen Bearbeitungs- und laufende Bürgschaftsentgelte an.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Übernahme einer Landesbürgschaft müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, darunter das Subsidiaritätsprinzip und eine positive Rückzahlungsprognose. Antragsteller müssen zudem sicherstellen, dass das Vorhaben betriebswirtschaftlich vertretbar und volkswirtschaftlich förderungswürdig ist. Das Beihilferecht der EU spielt eine zentrale Rolle bei der Genehmigung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Übernahme einer Landesbürgschaft muss rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingereicht werden. Der Prozess umfasst eine Prüfung durch den Mandatar und das Land, mit der Möglichkeit eines Vorprüfverfahrens.
Rechtsgrundlagen der Förderung
Die Landesbürgschaft Mecklenburg-Vorpommern basiert auf der Richtlinie zur Übernahme von Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bürgschaftsrichtlinie) und den relevanten EU-Beihilferechtsvorschriften. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme einer Bürgschaft besteht nicht, die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Landes.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Produktentwicklung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, jeweils zuständiges Fachministerium
Verwaltet von:
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Website: