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Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Offen

Garantie
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Bürgschaft NRW ist ein Förderprogramm der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen, das Unternehmen und Existenzgründern finanzielle Sicherheiten bietet. Es richtet sich an diejenigen, die für Kredite und Avalen nicht über ausreichende eigene Sicherheiten verfügen. Das Programm ermöglicht die Absicherung von bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, um die Realisierung von Vorhaben zu erleichtern.

Wer wird gefördert: Bürgschaft NRW

Dieser Abschnitt beschreibt, wer für die Bürgschaft NRW antragsberechtigt ist, wobei der Fokus auf Gründern, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern in Nordrhein-Westfalen liegt, die für Kredite und Avalen nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen. Das Programm zielt darauf ab, diese Gruppen bei der Realisierung ihrer Geschäftsvorhaben zu unterstützen, indem es ihr Kreditrisiko mindert.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert die Arten von Projekten und Aktivitäten, die im Rahmen der Bürgschaft NRW förderfähig sind. Der Schwerpunkt liegt auf der Absicherung von Krediten und Avalen für allgemeine Geschäftszwecke, wobei bestimmte Finanzierungsarten explizit ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanzielle Struktur der Bürgschaft NRW, einschließlich der Art des Instruments, des maximalen Bürgschaftsbetrags und der Abdeckungsquote sowie der typischen Laufzeit der Bürgschaft.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die grundlegenden Bedingungen und Verpflichtungen für Antragsteller und deren Hausbanken bei der Beantragung und Verwaltung einer Bürgschaft NRW. Dies umfasst wesentliche Aspekte wie die Bereitstellung von Sicherheiten, Beihilferegelungen und Compliance-Anforderungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt die Schritte zur Beantragung der Bürgschaft NRW, einschließlich des Einreichungsverfahrens über eine Hausbank und der von der Bürgschaftsbank verwendeten Bewertungskriterien.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt umreißt den grundlegenden rechtlichen Rahmen, der die Bürgschaft NRW regelt, und hebt die spezifischen Vorschriften hervor, die ihre Funktionsweise autorisieren und ihre Umsetzung prägen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 € (bis zu 80% des Kreditbetrages)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Verwaltet von: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Website: Bürgschaftsbank NRW GmbH