Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Die 'Bürgschaft ohne Bank (BoB)' der Bürgschaftsbank Bayern bietet kleinen und mittleren Unternehmen aus spezifischen Branchen direkte Ausfallbürgschaften für Investitionen und Betriebsmittel. Sie richtet sich an Firmen, denen es an ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten mangelt, und ermöglicht so den Zugang zu notwendigen Finanzierungen.

Wer wird gefördert?

Die 'Bürgschaft ohne Bank (BoB)' der Bürgschaftsbank Bayern richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in spezifischen Branchen in Bayern, die für ihre Investitionen oder Betriebsmittel nicht über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen. Ziel ist es, diesen Unternehmen den Zugang zu notwendigen Finanzierungen zu ermöglichen und somit ihre wirtschaftliche Entwicklung und Existenz zu sichern.

Was wird gefördert?

Das Programm 'Bürgschaft ohne Bank (BoB)' unterstützt eine breite Palette an unternehmerischen Vorhaben, die der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln dienen. Dies umfasst Maßnahmen zur Modernisierung und Erweiterung bestehender Betriebe, Neugründungen sowie die Übernahme bestehender Unternehmen. Nicht gefördert werden hingegen Sanierungs- und Akzeptkredite sowie Finanzierungen für Vergnügungsbetriebe.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm 'Bürgschaft ohne Bank (BoB)' bietet direkte Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern für Kreditbeträge ab 25.000 Euro. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab, mit einer Obergrenze von 1,25 Millionen Euro. Die maximale Laufzeit der Bürgschaft variiert je nach Vorhaben.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Gewährung einer Bürgschaft im Rahmen des Programms 'Bürgschaft ohne Bank (BoB)' gelten spezifische rechtliche und finanzielle Voraussetzungen. Diese umfassen Kriterien für das zu finanzierende Vorhaben, Anforderungen an Sicherheiten und Mithaftungen sowie die Einhaltung europäischer Beihilfenregelungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die 'Bürgschaft ohne Bank (BoB)' erfolgt über die Hausbank des Antragstellers. Die Bürgschaftsbank Bayern prüft die Anträge und entscheidet über die Übernahme der Bürgschaft. Es sind spezifische Dokumente einzureichen, und es fallen einmalige sowie jährliche Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Die 'Bürgschaft ohne Bank (BoB)' basiert auf spezifischen Richtlinien und unterliegt den Bestimmungen der EU für staatliche Beihilfen. Dies gewährleistet die formelle Legitimierung und die regulatorische Einordnung des Programms.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.250.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Dienstleistungssektor, Tourismus

Begünstigte

Begünstigte:

Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe, Gartenbau

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Zusätzliche Partner:

Hausbanken (Antragstellung), Bundesrepublik Deutschland (Rückbürgschaft), Freistaat Bayern (Rückbürgschaft)

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