Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz Offen
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz bietet Beteiligungsgarantien für private Kapitalbeteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Dieses Programm ermöglicht es Unternehmen, ihre Eigenkapitalbasis zu stärken und wichtige Vorhaben wie Innovationsprojekte oder Unternehmensnachfolgen zu finanzieren, die ohne eine solche Garantie nicht realisierbar wären.
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie freie Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Es zielt darauf ab, die Eigenkapitalbasis dieser Unternehmen zu stärken und ihre Finanzverhältnisse zu konsolidieren, um nachhaltig wettbewerbsfähige Existenzen zu schaffen oder zu sichern.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt eine breite Palette von Vorhaben durch Beteiligungsgarantien, die auf die Stärkung der Eigenkapitalbasis und die Finanzkonsolidierung abzielen. Die Förderung umfasst die Einlagen der privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften und bestimmte Entgeltansprüche, während andere Kostenarten wie Verzugszinsen oder Bearbeitungsgebühren von der Garantie ausgeschlossen sind. Die unterstützten Projekte können sich über verschiedene Entwicklungsphasen erstrecken, von der Existenzgründung bis zur Kommerzialisierung und zur Modernisierung bestehender Betriebe.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie, die bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme abdeckt. Die maximale Beteiligungssumme ist auf 1,5 Millionen Euro begrenzt, wobei in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Millionen Euro möglich sind. Die Laufzeit der garantierten Beteiligung ist auf maximal 10 Jahre festgelegt und muss dem jeweiligen Verwendungszweck entsprechen.
Bedingungen und Anforderungen
Für Antragsteller und Begünstigte gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören Sorgfaltspflichten und Berichtsanforderungen an die Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Zustimmungspflichten bei wesentlichen Unternehmensänderungen sowie Regelungen bezüglich der maximalen Belastung und der Kostenübernahme. Die Förderung unterliegt zudem beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft sowie Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes. Wichtige Änderungen an der Beteiligung bedürfen der Zustimmung der Bürgschaftsbank, und die Beteiligung darf nicht zur Sanierung von Finanzverhältnissen dienen.
Antragsverfahren
Der Antrag für eine Beteiligungsgarantie muss vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH eingereicht werden. Die Auswahl der garantierten Beteiligungen erfolgt nicht über ein Ausschreibungsverfahren, sondern basiert auf der individuellen Prüfung, ob die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme. Die Bürgschaftsbank prüft dabei die Erfüllung der Förderbedingungen.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für die Beteiligungsgarantien bilden die Allgemeinen Garantiebedingungen der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH aus dem Jahr 2023. Ergänzend sind die Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes sowie die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft relevant. Weitere Details zu Preisen und Konditionen sind öffentlich zugänglich.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
1,500,000 EUR
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft, Handwerk & Freie Berufe
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bundesrepublik Deutschland (Bund), Land Rheinland-Pfalz (Land)
Verwaltet von: Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH
Zusätzliche Partner: Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG)
Website: Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz