Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung von Transformationsplänen (Modul 5) Offen
Das Programm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (Modul 5) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Unternehmen in Deutschland. Es fördert Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, insbesondere durch die Erstellung von Transformationsplänen hin zur Treibhausgasneutralität. Diese Förderung ist entweder als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss in Kombination mit einem KfW-Kredit erhältlich.
Wer wird gefördert?
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft richtet sich gezielt an Unternehmen in Deutschland, die ihre Energie- und Ressourceneffizienz steigern und Treibhausgasemissionen reduzieren möchten. Das Programm zielt darauf ab, Investitionsvorhaben zu unterstützen, die einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt verschiedene Maßnahmen und Investitionsvorhaben zur Effizienzsteigerung und Emissionsreduzierung in Unternehmen. Dies umfasst Technologien, Prozessoptimierungen und die Planung von Transformationsprozessen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird Unternehmen in Form von Zuschüssen oder in Kombination mit Krediten gewährt. Die spezifische Höhe der Förderung hängt von den individuellen Voraussetzungen und den umgesetzten Maßnahmen ab.
Konditionen und Anforderungen
Für die Antragstellung und die spätere Umsetzung der geförderten Maßnahmen sind bestimmte Bedingungen und Fristen einzuhalten. Eine frühzeitige Antragstellung vor Projektbeginn ist dabei entscheidend.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist durch die Notwendigkeit einer frühzeitigen Einreichung und spezifische Kontaktpunkte gekennzeichnet, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die die Rahmenbedingungen und Details der Förderung festlegt. Ergänzt wird dies durch ein detailliertes Merkblatt des BAFA.
Übersicht der Förderung
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Zusätzliche Partner: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Website: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH