Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Förderung zur Dekarbonisierung der Industrie Offen
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) bietet Unternehmen und Konsortien in Deutschland Zuschüsse für klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben. Das Programm zielt darauf ab, die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse voranzutreiben und somit zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors beizutragen.
Wer wird gefördert
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) richtet sich an Unternehmen und Konsortien in Deutschland, die Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse planen oder umsetzen. Das Programm zielt darauf ab, einen maßgeblichen Beitrag zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors in Deutschland zu leisten.
Was wird gefördert
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt vielfältige Projekte zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse, einschließlich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung. Das Programm gliedert sich in drei Teilmodule, die jeweils spezifische Aktivitäten und Projektphasen abdecken.
Art und Umfang der Förderung
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) bietet Zuschüsse für klimafreundliche Investitions- und F&E-Vorhaben. Der Umfang der Förderung variiert je nach Teilmodul und Art des Projekts, mit spezifischen Höchstbeträgen und Förderquoten.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Antragstellung, der Projektumsetzung und der Einhaltung von Beihilferegelungen. Diese sichern die Konformität und den Erfolg der geförderten Vorhaben.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ist zweistufig und erfordert die Einreichung einer Projektskizze, gefolgt von einem förmlichen Förderantrag bei positiver Bewertung.
Rechtsgrundlage
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) basiert auf offiziellen Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Programms definieren.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
200.000.000 €
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
Zusätzliche Partner: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Website: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)