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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Förderung zur Dekarbonisierung der Industrie
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) bietet Unternehmen und Konsortien in Deutschland Zuschüsse für klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben. Das Programm zielt darauf ab, die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse voranzutreiben und somit zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors beizutragen.

Wer wird gefördert

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) richtet sich an Unternehmen und Konsortien in Deutschland, die Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse planen oder umsetzen. Das Programm zielt darauf ab, einen maßgeblichen Beitrag zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors in Deutschland zu leisten.

Was wird gefördert

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt vielfältige Projekte zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse, einschließlich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung. Das Programm gliedert sich in drei Teilmodule, die jeweils spezifische Aktivitäten und Projektphasen abdecken.

Art und Umfang der Förderung

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) bietet Zuschüsse für klimafreundliche Investitions- und F&E-Vorhaben. Der Umfang der Förderung variiert je nach Teilmodul und Art des Projekts, mit spezifischen Höchstbeträgen und Förderquoten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Antragstellung, der Projektumsetzung und der Einhaltung von Beihilferegelungen. Diese sichern die Konformität und den Erfolg der geförderten Vorhaben.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ist zweistufig und erfordert die Einreichung einer Projektskizze, gefolgt von einem förmlichen Förderantrag bei positiver Bewertung.

Rechtsgrundlage

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) basiert auf offiziellen Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Programms definieren.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

200.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)

Zusätzliche Partner: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Website: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)