Campusnetz-Richtlinie
Das Land Niedersachsen unterstützte Investitionen in Campusnetze zur Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Forschungsvorhaben zu digitalen Technologien. Diese Richtlinie ermöglichte Zuschüsse für die Bereitstellung und Nutzung von Funktechnologie und zugehörige technische Anwendungen, um die digitale Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben.
Wer wird gefördert: Campusnetze und digitale Innovationen
Die Förderung richtete sich an eine breite Palette von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Forschungsinstituten, die in Niedersachsen Projekte im Bereich Campusnetze und digitale Innovationen umsetzen wollten. Ziel war es, die Digitalisierung durch Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Forschungsvorhaben zu beschleunigen.
Was wird gefördert: Innovationen und Forschung im Campusnetz-Umfeld
Gefördert wurden Investitionen in Campusnetze zur Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Forschungsvorhaben. Dazu zählten sowohl die Bereitstellung von Funktechnologie als auch die Beschaffung und Aufrüstung technischer Anwendungen, die das Campusnetz nutzen.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit variablen Fördersätzen und Höchstbeträgen, abhängig von der Art des Vorhabens und der Unternehmensgröße. Projekte mussten eine Mindestausgabe aufweisen und wurden für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung war an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Durchführung des Vorhabens in Niedersachsen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Einhaltung von Beihilfevorschriften wie der AGVO oder De-minimis-Verordnung. Konsortien hatten zusätzliche Anforderungen an die Zusammenarbeit zu erfüllen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren umfasste die Einreichung einer Projektskizze und die anschließende Prüfung der Förderwürdigkeit durch die NBank in Zusammenarbeit mit dem Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen. Die Bewilligung erfolgte nach Eingang der Anträge im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basierte auf der 'Campusnetz-Richtlinie' des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung und wurde durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder die De-minimis-Verordnung ergänzt, um die Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht sicherzustellen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Digitalisierung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner:
Bundesnetzagentur, Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (oder Mobilfunkkompetenzstelle)