Campusnetz-Richtlinie

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützte Investitionen in Campusnetze zur Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Forschungsvorhaben zu digitalen Technologien. Diese Richtlinie ermöglichte Zuschüsse für die Bereitstellung und Nutzung von Funktechnologie und zugehörige technische Anwendungen, um die digitale Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben.

Wer wird gefördert: Campusnetze und digitale Innovationen

Die Förderung richtete sich an eine breite Palette von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Forschungsinstituten, die in Niedersachsen Projekte im Bereich Campusnetze und digitale Innovationen umsetzen wollten. Ziel war es, die Digitalisierung durch Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Forschungsvorhaben zu beschleunigen.

Was wird gefördert: Innovationen und Forschung im Campusnetz-Umfeld

Gefördert wurden Investitionen in Campusnetze zur Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Forschungsvorhaben. Dazu zählten sowohl die Bereitstellung von Funktechnologie als auch die Beschaffung und Aufrüstung technischer Anwendungen, die das Campusnetz nutzen.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit variablen Fördersätzen und Höchstbeträgen, abhängig von der Art des Vorhabens und der Unternehmensgröße. Projekte mussten eine Mindestausgabe aufweisen und wurden für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung war an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Durchführung des Vorhabens in Niedersachsen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Einhaltung von Beihilfevorschriften wie der AGVO oder De-minimis-Verordnung. Konsortien hatten zusätzliche Anforderungen an die Zusammenarbeit zu erfüllen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren umfasste die Einreichung einer Projektskizze und die anschließende Prüfung der Förderwürdigkeit durch die NBank in Zusammenarbeit mit dem Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen. Die Bewilligung erfolgte nach Eingang der Anträge im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basierte auf der 'Campusnetz-Richtlinie' des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung und wurde durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder die De-minimis-Verordnung ergänzt, um die Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht sicherzustellen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Digitalisierung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Zusätzliche Partner:

Bundesnetzagentur, Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (oder Mobilfunkkompetenzstelle)

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