Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Offen
Der Freistaat Sachsen fördert umfassend die Chancengleichheit von Frau und Mann, die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Das Programm bietet Zuschüsse für eine breite Palette von Vorhaben, von der Unterstützung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter über Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum bis hin zum Betrieb spezialisierter Schutz- und Beratungsstellen für Gewaltbetroffene. Ziel ist es, nachhaltige Strukturen zur Förderung der Gleichstellung und zur Verbesserung des Hilfesystems in Sachsen zu etablieren.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Diese Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die sich für die Chancengleichheit, die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt engagieren. Die Förderung adressiert sowohl etablierte Organisationen und öffentliche Einrichtungen als auch individuelle Existenzgründerinnen im ländlichen Raum Sachsens, um eine umfassende Wirkung zu erzielen.
Was wird gefördert: Inhalte und Projektarten
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben, die der Gleichstellung und der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt dienen. Dazu gehören Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aufklärung, die Etablierung und der Betrieb von Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen sowie die Förderung innovativer Modellprojekte und Existenzgründungen von Frauen.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, die je nach Art des Vorhabens als Teil- oder Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Es sind verschiedene maximale Förderhöhen und ein Eigenanteil vorgesehen. Die Projekte können in der Regel über mehrere Jahre hinweg gefördert werden.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende und ihre Projekte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese umfassen fachliche Qualifikationen des Personals, die Einhaltung finanzieller Bestimmungen, die Verortung im Freistaat Sachsen sowie spezifische Bedingungen für bestimmte Förderbereiche, wie die Einhaltung der De-minimis-Regelung für Existenzgründungen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung von Chancengleichheit und Gewaltbekämpfung in Sachsen ist je nach Art des Vorhabens unterschiedlich terminiert. Es erfordert die Einreichung spezifischer Unterlagen bei den zuständigen Bewilligungsbehörden. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt im Rahmen des Ermessens der Behörde und der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlagen der Förderung
Die Förderung der Chancengleichheit und die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt im Freistaat Sachsen basieren auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Diese Richtlinie ist eingebettet in übergeordnete Haushaltsrechtsvorschriften und internationale Übereinkommen, die den rechtlichen Rahmen des Programms definieren.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
330.000 €
Einsendeschluss:
31.08.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Gleichstellung von Frau und Mann, Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Kommerzialisierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Verwaltet von: Landesdirektion Sachsen, Kommunaler Sozialverband Sachsen
Website: Landesdirektion Sachsen