De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor Offen
Die De-minimis-Verordnung für den Agrarsektor definiert Schwellenwerte für staatliche Beihilfen, die von der Anmeldepflicht bei der EU-Kommission ausgenommen sind. Sie ist kein Förderprogramm, sondern ein Regulativ, das den Wettbewerb zwischen EU-Mitgliedstaaten schützt, indem es Beihilfen bis zu einer bestimmten Geringfügigkeitsgrenze erlaubt. Die Regelung ist bis Ende 2027 gültig und richtet sich primär an Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die antragsberechtigten Unternehmen und den geografischen Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung im Agrarsektor. Es wird dargelegt, welche Art von Betrieben staatliche Beihilfen unter dieser EU-Regelung in Anspruch nehmen können und welches Hauptziel die Verordnung verfolgt.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt erläutert, welche Aktivitäten und Sektoren unter die De-minimis-Regelung im Agrarsektor fallen und welche Kostenarten berücksichtigt werden können. Es wird präzisiert, für welche spezifischen Bereiche der Landwirtschaft staatliche Beihilfen als „De-minimis“ qualifiziert werden können und welche Aktivitäten explizit ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die Art der finanziellen Unterstützung, die unter die De-minimis-Verordnung im Agrarsektor fällt, sowie die maximalen Förderbeträge pro Unternehmen und die Geltungsdauer der Regelung. Es werden die Obergrenzen für die Kumulierung von Beihilfen und die verschiedenen Formen der Gewährung erläutert.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beleuchtet die wesentlichen Auflagen und Regelungen, die für Beihilfeempfänger unter der De-minimis-Verordnung im Agrarsektor gelten. Er behandelt Anforderungen an die Antragstellung, Kumulierungsvorschriften und die besonderen Bestimmungen, die zur Einhaltung der Verordnung erforderlich sind.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den grundsätzlichen Ablauf der Anwendung und Überwachung von De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor, da die Verordnung selbst kein Antragsverfahren im Sinne eines Förderprogramms vorsieht. Es wird dargelegt, wie die Transparenz und Einhaltung der Beihilfegrenzen sichergestellt wird.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt erläutert die rechtlichen Grundlagen, die die De-minimis-Verordnung für den Agrarsektor legitimieren und ihre Anwendung in den Mitgliedstaaten regeln. Es werden die Primärquelle der Autorisierung sowie weitere relevante Bestimmungen und der Zugang zu den offiziellen Texten aufgeführt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
20.000 € (in der Regel), bis zu 25.000 € unter bestimmten Bedingungen, pro Unternehmen über drei Steuerjahre
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Europäische Union (Alle Mitgliedstaaten)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Europäische Union
Finanzierende Stelle: Europäische Kommission
Verwaltet von: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb (DG COMP)
Website: Kontaktformular