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De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor
Offen

Hybrid
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Die De-minimis-Verordnung für den Agrarsektor definiert Schwellenwerte für staatliche Beihilfen, die von der Anmeldepflicht bei der EU-Kommission ausgenommen sind. Sie ist kein Förderprogramm, sondern ein Regulativ, das den Wettbewerb zwischen EU-Mitgliedstaaten schützt, indem es Beihilfen bis zu einer bestimmten Geringfügigkeitsgrenze erlaubt. Die Regelung ist bis Ende 2027 gültig und richtet sich primär an Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die antragsberechtigten Unternehmen und den geografischen Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung im Agrarsektor. Es wird dargelegt, welche Art von Betrieben staatliche Beihilfen unter dieser EU-Regelung in Anspruch nehmen können und welches Hauptziel die Verordnung verfolgt.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert, welche Aktivitäten und Sektoren unter die De-minimis-Regelung im Agrarsektor fallen und welche Kostenarten berücksichtigt werden können. Es wird präzisiert, für welche spezifischen Bereiche der Landwirtschaft staatliche Beihilfen als „De-minimis“ qualifiziert werden können und welche Aktivitäten explizit ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die Art der finanziellen Unterstützung, die unter die De-minimis-Verordnung im Agrarsektor fällt, sowie die maximalen Förderbeträge pro Unternehmen und die Geltungsdauer der Regelung. Es werden die Obergrenzen für die Kumulierung von Beihilfen und die verschiedenen Formen der Gewährung erläutert.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beleuchtet die wesentlichen Auflagen und Regelungen, die für Beihilfeempfänger unter der De-minimis-Verordnung im Agrarsektor gelten. Er behandelt Anforderungen an die Antragstellung, Kumulierungsvorschriften und die besonderen Bestimmungen, die zur Einhaltung der Verordnung erforderlich sind.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt den grundsätzlichen Ablauf der Anwendung und Überwachung von De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor, da die Verordnung selbst kein Antragsverfahren im Sinne eines Förderprogramms vorsieht. Es wird dargelegt, wie die Transparenz und Einhaltung der Beihilfegrenzen sichergestellt wird.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt erläutert die rechtlichen Grundlagen, die die De-minimis-Verordnung für den Agrarsektor legitimieren und ihre Anwendung in den Mitgliedstaaten regeln. Es werden die Primärquelle der Autorisierung sowie weitere relevante Bestimmungen und der Zugang zu den offiziellen Texten aufgeführt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

20.000 € (in der Regel), bis zu 25.000 € unter bestimmten Bedingungen, pro Unternehmen über drei Steuerjahre

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Unbekannt

Region

Region:

Europäische Union (Alle Mitgliedstaaten)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Europäische Union

Finanzierende Stelle: Europäische Kommission

Verwaltet von: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb (DG COMP)

Website: Kontaktformular