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De-minimis-Beihilfen
Offen

Hybrid
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Die De-minimis-Regelung ist keine klassische Fördermaßnahme, sondern ein europäisches Regulativ für staatliche Beihilfen an Unternehmen. Sie erlaubt EU-Mitgliedstaaten, geringfügige Hilfen von bis zu 300.000 Euro pro Unternehmen über drei Jahre zu gewähren, ohne dass diese bei der EU-Kommission angemeldet oder genehmigt werden müssen. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, während Kleinbeihilfen für nahezu alle Wirtschaftsbereiche ermöglicht werden.

Wer wird gefördert

Die De-minimis-Verordnung richtet sich an Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen der EU-Mitgliedstaaten. Sie ermöglicht die Gewährung geringfügiger staatlicher Beihilfen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten nicht wesentlich verzerren. Die Regelung zielt darauf ab, staatliche Förderungen in einem kontrollierten Rahmen zu ermöglichen, ohne das EU-Wettbewerbsrecht zu untergraben.

Was wird gefördert

Die De-minimis-Regelung umfasst verschiedene Formen staatlicher Beihilfen wie Zuschüsse, Bürgschaften und zinsverbilligte Darlehen. Sie ist breit auf nahezu alle Wirtschaftsbereiche anwendbar, schließt jedoch bestimmte Tätigkeiten und Beihilfeformen aus, um den Geltungsbereich klar abzugrenzen. Die Definition von „transparenten Beihilfen“ ist hierbei zentral.

Art und Umfang der Förderung

Die De-minimis-Verordnung legt einen Höchstbetrag für geringfügige staatliche Beihilfen fest, der pro Unternehmen und über einen Zeitraum von drei Jahren kumuliert wird. Die Höhe der Beihilfe wird dabei immer als Bruttosubventionsäquivalent ausgedrückt, unabhängig von der spezifischen Form der finanziellen Unterstützung.

Bedingungen und Anforderungen

Die De-minimis-Verordnung enthält klare Regeln für die Kumulierung von Beihilfen und besondere Bestimmungen für Unternehmensorganisationen, um eine korrekte Anwendung der Beihilfegrenzen sicherzustellen. Außerdem sind Überwachungs- und Berichterstattungspflichten für die Mitgliedstaaten vorgesehen.

Antragsverfahren

Die De-minimis-Regelung selbst ist keine Antragsstelle für Beihilfen, sondern ein regulatorischer Rahmen. Die konkrete Beantragung erfolgt bei der jeweils gewährenden Stelle, wie einer Förderbank oder einer Kommune, die eine De-minimis-konforme Beihilfe vergibt. Das Verfahren ist dezentral organisiert.

Rechtsgrundlage

Die gesamte De-minimis-Regelung basiert auf einer spezifischen Verordnung der Europäischen Kommission. Diese Verordnung legt den Geltungsbereich, die Definitionen und die Bedingungen für die Gewährung und Kumulierung von De-minimis-Beihilfen fest. Sie ist das zentrale Dokument, das die rechtliche Legitimation dieser Form staatlicher Unterstützung bildet.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

300.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Europäische Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Europäische Union

Finanzierende Stelle: Europäische Kommission

Verwaltet von: Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb - DG COMP)

Website: Kontaktformular