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De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)
Offen

Hybrid
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Diese De-minimis-Verordnung regelt staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) in der EU. Sie erlaubt die Gewährung geringfügiger Beihilfen bis zu einem Höchstbetrag von 750.000 € über drei Jahre, ohne dass diese bei der EU-Kommission angemeldet oder genehmigt werden müssen. Die Regelung schützt den Wettbewerb im Binnenmarkt, indem sie klare Schwellenwerte für solche transparenten Beihilfen festlegt.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Geltungsbereich der De-minimis-Regel

Die De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) richtet sich an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Verbände/Vereinigungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Sie schafft einen Rahmen für die Gewährung geringfügiger staatlicher Beihilfen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verfälschen, und ermöglicht es, diese Beihilfen ohne vorherige Genehmigung durch die Europäische Kommission zu vergeben.

Was gefördert wird: Geltungsbereich und Ausnahmen

Die De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist in allen Wirtschaftszweigen anwendbar. Sie definiert, welche Beihilfen als „transparent“ gelten und somit unter die Verordnung fallen können, wobei spezifische Ausnahmen für bestimmte landwirtschaftliche und fischereibezogene Tätigkeiten sowie für exportbezogene Beihilfen bestehen.

Art und Umfang der Förderung: Höchstgrenzen und Kumulierung

Diese Verordnung legt die Höchstgrenze für De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse fest. Sie definiert die Art der zulässigen finanziellen Unterstützung und die Regeln für die Kumulierung dieser Beihilfen mit anderen Förderungen, um die Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln zu gewährleisten.

Bedingungen und Anforderungen: Regelungen für Beihilfeempfänger

Die De-minimis-Verordnung für DAWI legt spezifische Bedingungen und Anforderungen fest, die Beihilfeempfänger erfüllen müssen. Dies beinhaltet die Definition eines "einzigen Unternehmens" für die Kumulierungsprüfung, besondere Voraussetzungen für bestimmte Beihilfeformen und die Einhaltung von Melde- und Überwachungspflichten, um die Transparenz und Rechtmäßigkeit der staatlichen Beihilfen sicherzustellen.

Rechtsgrundlage und Geltungsdauer

Die De-minimis-Regelung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist in einer spezifischen EU-Verordnung verankert, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Art von staatlichen Beihilfen festlegt. Sie ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und gilt bis Ende 2030, wobei Übergangsbestimmungen für zuvor gewährte Beihilfen bestehen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

750.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Europäische Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Europäische Union

Finanzierende Stelle: Europäische Kommission

Verwaltet von: National, regional oder lokal zuständige Behörden (z.B. Förderbanken, Bundesagenturen, Kommunen)

Website: Kontaktformular