De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) Offen
Diese De-minimis-Verordnung regelt staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) in der EU. Sie erlaubt die Gewährung geringfügiger Beihilfen bis zu einem Höchstbetrag von 750.000 € über drei Jahre, ohne dass diese bei der EU-Kommission angemeldet oder genehmigt werden müssen. Die Regelung schützt den Wettbewerb im Binnenmarkt, indem sie klare Schwellenwerte für solche transparenten Beihilfen festlegt.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Geltungsbereich der De-minimis-Regel
Die De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) richtet sich an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Verbände/Vereinigungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Sie schafft einen Rahmen für die Gewährung geringfügiger staatlicher Beihilfen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verfälschen, und ermöglicht es, diese Beihilfen ohne vorherige Genehmigung durch die Europäische Kommission zu vergeben.
Was gefördert wird: Geltungsbereich und Ausnahmen
Die De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist in allen Wirtschaftszweigen anwendbar. Sie definiert, welche Beihilfen als „transparent“ gelten und somit unter die Verordnung fallen können, wobei spezifische Ausnahmen für bestimmte landwirtschaftliche und fischereibezogene Tätigkeiten sowie für exportbezogene Beihilfen bestehen.
Art und Umfang der Förderung: Höchstgrenzen und Kumulierung
Diese Verordnung legt die Höchstgrenze für De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse fest. Sie definiert die Art der zulässigen finanziellen Unterstützung und die Regeln für die Kumulierung dieser Beihilfen mit anderen Förderungen, um die Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln zu gewährleisten.
Bedingungen und Anforderungen: Regelungen für Beihilfeempfänger
Die De-minimis-Verordnung für DAWI legt spezifische Bedingungen und Anforderungen fest, die Beihilfeempfänger erfüllen müssen. Dies beinhaltet die Definition eines "einzigen Unternehmens" für die Kumulierungsprüfung, besondere Voraussetzungen für bestimmte Beihilfeformen und die Einhaltung von Melde- und Überwachungspflichten, um die Transparenz und Rechtmäßigkeit der staatlichen Beihilfen sicherzustellen.
Rechtsgrundlage und Geltungsdauer
Die De-minimis-Regelung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist in einer spezifischen EU-Verordnung verankert, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Art von staatlichen Beihilfen festlegt. Sie ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und gilt bis Ende 2030, wobei Übergangsbestimmungen für zuvor gewährte Beihilfen bestehen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
750.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Europäische Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)
Förderbereiche:
Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Europäische Union
Finanzierende Stelle: Europäische Kommission
Verwaltet von: National, regional oder lokal zuständige Behörden (z.B. Förderbanken, Bundesagenturen, Kommunen)
Website: Kontaktformular