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Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Förderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), unterstützt Projekte zur Stärkung von Demokratie, Toleranz und zivilgesellschaftlichem Engagement. Es zielt darauf ab, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus zu bekämpfen und die Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern. Das Programm bietet Zuschüsse für eine Vielzahl von Maßnahmen, von landesweiten Initiativen bis hin zu lokalen Mikroprojekten.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die sich für die Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen. Gefördert werden juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, die Projekte zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und antidemokratischen Einstellungen durchführen oder die Integration von Migrantinnen und Migranten unterstützen möchten. Das übergeordnete Ziel ist es, Toleranz, Mitmenschlichkeit und demokratische Orientierung zu fördern und zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken.

Was wird gefördert: Projektarten und inhaltliche Schwerpunkte

Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Projekten zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus und antidemokratische Einstellungen richten. Die geförderten Maßnahmen umfassen Beratungsangebote, die Kofinanzierung von Bundesprogrammen, landesweit wirkende Projekte sowie Mikroprojekte zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Prozesse. Die Förderfähigkeit von Kosten variiert je nach Projekttyp, wobei Pauschalen für Personal- und Sachausgaben eine zentrale Rolle spielen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder Zuweisungen. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Projekttyp: Während Mikroprojekte einen Pauschalbetrag erhalten, basieren andere Förderungen auf Pauschalen für Personal- und Sachkosten oder decken die Kofinanzierung von Bundesprogrammen ab. Das Programm ist bis Ende 2028 befristet.

Bedingungen und Anforderungen an Antragstellende

Die Gewährung von Zuwendungen unterliegt spezifischen Bedingungen, die von der fachlichen Eignung der Antragsteller bis hin zu detaillierten Berichts- und Prüfpflichten reichen. Besondere Anforderungen gelten für die Beteiligung an Mikroprojekten sowie die Einhaltung von EU- und Landesvorschriften bezüglich Transparenz und Berichtswesen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess beginnt für bestimmte Projekte mit einem Interessenbekundungsverfahren, gefolgt von einer schriftlichen Antragstellung über Formulare der Bewilligungsbehörde. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für die Auszahlung und den Verwendungsnachweis gelten spezifische Fristen und Nachweispflichten, die je nach Projektart variieren.

Rechtsgrundlage der Förderung

Das Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern“ und ist tief in europäische und nationale Gesetze sowie Landesprogramme eingebettet. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Legitimation und den Rahmen für die Programmumsetzung sicher.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Für Mikroprojekte beträgt der Pauschalbetrag 500 Euro. Andere Projekte erhalten Vollfinanzierung basierend auf Personalkostenpauschalen und Sachkostenpauschalen.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen, Umwelt- und Klimaschutz

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von: Landesamt für Gesundheit und Soziales

Zusätzliche Partner: Landeszentrale für politische Bildung, Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Interministerielle Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz“

Website: Landesamt für Gesundheit und Soziales