Denkmalförderrichtlinie
Die hessische Denkmalförderrichtlinie unterstützt Investitionen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmälern in Hessen. Sie bietet Eigentümern, Erbbauberechtigten und bestimmten Nutzungsberechtigten die Möglichkeit, Zuschüsse für substanzerhaltende und denkmalbedingte Maßnahmen zu erhalten. Dieses Programm ist essenziell für den Schutz des kulturellen Erbes im Land.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Fördergebiet
Die hessische Denkmalförderrichtlinie unterstützt eine breite Palette von Eigentümern und Nutzungsberechtigten von Kulturdenkmälern in Hessen. Ziel ist es, den Erhalt und die Pflege dieser bedeutsamen Zeugnisse des Kulturerbes sicherzustellen und Spekulationen zu vermeiden. Neben Privatpersonen sind auch öffentliche Stellen unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten
Das Programm konzentriert sich auf die Substanzerhaltung und denkmalbedingte Mehraufwendungen an Kulturdenkmälern in Hessen. Es werden spezifische Kostenkategorien berücksichtigt, während andere, nicht denkmalbezogene Ausgaben, ausgeschlossen sind. Die Förderfähigkeit hängt maßgeblich von der Art der Maßnahme und ihrer Relevanz für den Denkmalschutz ab.
Art und Umfang der Förderung
Die Denkmalförderrichtlinie in Hessen bietet Zuschüsse zur finanziellen Unterstützung von denkmalpflegerischen Vorhaben. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt und hängt von der Bedeutung des Denkmals, der Dringlichkeit der Maßnahme und den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Es gibt keine festgelegte maximale Förderhöhe.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung aus der Denkmalförderrichtlinie in Hessen zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH), das Vorliegen notwendiger Genehmigungen und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens. Besondere Regelungen gelten für den Projektbeginn und mögliche Wertausgleichsansprüche bei Veräußerung des geförderten Denkmals.
Antragsverfahren: Ablauf und Auswahl
Das Antragsverfahren für die hessische Denkmalförderrichtlinie ist klar strukturiert und erfordert die Einreichung vollständiger Unterlagen bis zu einem festen Stichtag. Die Bewilligung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) auf Basis eines Maßnahmeplans, wobei kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Rechtsgrundlage der Denkmalförderung
Die Denkmalförderrichtlinie des Landes Hessen basiert auf dem Hessischen Denkmalschutzgesetz und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes. Sie legt die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung von Kulturdenkmälern fest und ist durch spezifische Verwaltungsvorschriften ergänzt.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
31.01.2026
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Hessen (Germany)
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Sonstige, Grundlagenforschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Verwaltet von:
Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH)
Website: