Zurück zur Suche

Denkmalförderung (RL DFö)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Sicherung, den Erhalt, die Pflege und die Nutzbarmachung sächsischer Kulturdenkmale. Das Programm umfasst sowohl ein allgemeines Landesprogramm als auch ein Sonderprogramm für Denkmale von besonderer nationaler und europäischer Bedeutung, um das materielle und immaterielle Kulturerbe zu bewahren und weiterzuentwickeln.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an Eigentümer und Nutzer sächsischer Kulturdenkmale sowie gemeinnützige Organisationen und juristische Personen, die sich der Denkmalpflege widmen. Die Förderung ist auf den Freistaat Sachsen beschränkt und zielt auf den Erhalt des kulturellen Erbes ab.

Was wird gefördert

Das Programm fördert ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung und Nutzbarmachung von Kulturdenkmalen, einschließlich spezieller Untersuchungen, Fortbildungen und archäologischer Maßnahmen. Es werden hauptsächlich denkmalbedingte Mehraufwendungen bezuschusst.

Art und Umfang der Förderung

Die Denkmalförderung Sachsen erfolgt hauptsächlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss, wobei die Förderhöhe zwischen 50 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben variiert, abhängig von der Art und Bedeutung des Vorhabens. Es gibt auch eine Festbetragsförderung für kleinere Projekte.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an die Übereinstimmung mit denkmalrechtlichen Genehmigungen gebunden. Bei Überschreitung der verfügbaren Mittel erfolgt eine Rangfolgeprüfung. Spezifische Nebenbestimmungen regeln den Zuwendungsbescheid und die Veröffentlichungspflicht bei EU-Beihilfen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren unterscheidet sich zwischen Landes- und Sonderprogramm Denkmalpflege. Anträge für das Landesprogramm sind jährlich bis zum 30. Oktober einzureichen, während Anträge für das Sonderprogramm laufend möglich sind. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen und unterliegt gegebenenfalls der Abstimmung mit anderen Landesämtern.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Denkmalförderung (RL Denkmalförderung – RL DFö) und ist in den sächsischen Haushalts- und Denkmalschutzgesetzen verankert. Zudem sind EU-Beihilferegelungen relevant.

#Denkmalförderung Sachsen#Denkmalschutz Sachsen#Kulturdenkmale erhalten#Zuschuss Denkmalpflege#Sächsisches Kulturerbe#Denkmalerhalt Sachsen#Restaurierung Denkmale#Archäologische Kulturdenkmale#Fortbildung Denkmalpflege#Denkmalsicherung#Denkmalpflege Zuschuss#Bauaufnahmen Denkmal#Historische Gärten Sachsen#Denkmalinventarisierung#Sächsisches Denkmalschutzgesetz#Wiederherstellung Denkmale#Technische Denkmale#Finanzierung Denkmalschutz

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100% des denkmalbedingten Mehraufwands; für Festbetragsförderung bis zu 100.000,00 € (max. 25% der Gesamtkosten).

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.10.2025 (Landesprogramm); immer offen (Sonderprogramm)

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kultureinrichtungen, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Sächsisches Staatsministerium des Innern

Verwaltet von: Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, untere Denkmalschutzbehörde

Website: Landesamt für Denkmalpflege Sachsen