Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen Geschlossen
Das Land Niedersachsen unterstützte Erhaltungspflichtige von Kulturdenkmalen und für diese tätige Personen beim Erhalt und der Pflege kulturell bedeutender Objekte. Dieses Programm zielte darauf ab, denkmalbedingte Mehrausgaben für Sicherung, Instandsetzung und Unterhaltung zu bezuschussen, um das kulturelle Erbe der Region zu bewahren.
Wer wird gefördert? – Antragsteller und Zielsetzung
Das Programm zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen in Niedersachsen richtet sich an Erhaltungspflichtige von Kulturdenkmalen sowie an für diese tätige natürliche oder juristische Personen. Ziel ist es, den Erhalt und die Pflege des kulturellen Erbes in Niedersachsen durch gezielte finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.
Was wird gefördert? – Maßnahmen und förderfähige Kosten
Gefördert werden denkmalbedingte Mehrausgaben bei Maßnahmen zur Sicherung, Instandsetzung und Unterhaltung von Kulturdenkmalen. Dazu gehören Kosten für Wiederherstellungen, Ersatz von Bauteilen, Untersuchungen, Honorare sowie für die Erforschung und Erhaltung des archäologischen Erbes.
Art und Umfang der Förderung – Finanzielle Aspekte
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann in Ausnahmefällen jedoch höher ausfallen, insbesondere bei Beihilfen über der Bagatellgrenze.
Bedingungen und Anforderungen – Für Antragsteller und Projekte
Antragsteller müssen die denkmalfachlichen Auflagen der Behörden beachten und die Landesförderung öffentlich kenntlich machen. Es gelten spezielle Regelungen zur Kumulierung von Beihilfen und zur Einhaltung der De-minimis-Verordnung oder AGVO.
Antragsverfahren – Schritte zur Förderung
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über die untere Denkmalschutzbehörde beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege gestellt werden. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt durch den Qualitätszirkel des Landesamtes für Denkmalpflege.
Rechtsgrundlagen des Förderprogramms
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen und wird durch verschiedene landes- und EU-rechtliche Vorschriften, wie das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz und EU-Beihilferegelungen, legitimiert und geregelt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Normalerweise bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 2.000.000 €
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Kultureinrichtungen, Bauwesen und Baustoffe, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Verwaltet von: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege