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Kulturelle Filmförderung: Förderung Stoffentwicklung für programmfüllende Dokumentarfilme beantragen
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Stoffentwicklungsförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Regisseur:innen bei der Entwicklung künstlerisch herausragender, programmfüllender Dokumentarfilmvorhaben. Ziel ist die Erstellung einer produktionsreifen Beschreibung und die Gewinnung von Finanzierungs- und Produktionspartnern. Die Förderung trägt zur Stärkung der Filmkultur in Deutschland bei.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumlicher Fokus

Die Förderung richtet sich primär an erfahrene Regisseurinnen und Regisseure von Dokumentarfilmen, die ein neues, künstlerisch herausragendes Kinoprojekt entwickeln möchten. Eine zwingende Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit einer Produktionsfirma. Das Programm fokussiert sich auf Filmvorhaben mit erheblicher deutscher kultureller Prägung, die für die öffentliche Vorführung in Kinos in Deutschland bestimmt sind.

Was wird gefördert: Projektarten und Kosten

Das Programm unterstützt die Stoffentwicklung von programmfüllenden Dokumentarfilmen von herausragender künstlerischer Qualität und besonderer Kinorelevanz. Es werden thematisch anspruchsvolle Projekte mit innovativem Ansatz gefördert, um eine produktionsreife Beschreibung zu erstellen. Förderfähig sind Kosten für Autoren und Rechteerwerb bis hin zu Teasern und dramaturgischer Beratung.

Art und Umfang der Förderung

Die Stoffentwicklungsförderung für Dokumentarfilme wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und kann bis zu 20.000 EUR pro Vorhaben betragen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Es gibt keine festen Deadlines, da Anträge vor Projektbeginn gestellt werden müssen, jedoch war das Programm bis zum 31.12.2024 gültig.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung der Stoffentwicklungsförderung gelten spezifische rechtliche und administrative Vorgaben. Hierzu zählen Fristen für die Antragstellung vor Projektbeginn und den Verwendungsnachweis, Nachweispflichten hinsichtlich einer Produktionsfirma, die Einhaltung europarechtlicher Beihilfebestimmungen (AGVO) sowie allgemeine Bedingungen für alle Förderbereiche der kulturellen Filmförderung, wie die deutsche kulturelle Prägung der Filmvorhaben und der Ausschluss verfassungsfeindlicher Inhalte.

Antragsverfahren: Ablauf und Auswahl

Der Antrag für die Stoffentwicklungsförderung muss schriftlich und per E-Mail bei der BKM eingereicht werden, bevor das Projekt beginnt. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch unabhängige Jurys, die die künstlerische Qualität und die Übereinstimmung mit den Förderzielen beurteilen. Die Förderentscheidung wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt, und die Abwicklung erfolgt durch die Filmförderungsanstalt.

Rechtsgrundlage

Die kulturelle Filmförderung, einschließlich der Stoffentwicklungsförderung für Dokumentarfilme, basiert auf der Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM vom 01. Januar 2024. Diese Richtlinie legt die Ziele, den Gegenstand der Förderung sowie allgemeine Bedingungen und europarechtliche Bestimmungen fest, die die Vergabe von Fördermitteln regeln.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

20.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

bundesweit (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Filmwirtschaft, insbesondere Dokumentarfilmproduzenten und -regisseure

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Verwaltet von: Filmförderungsanstalt (FFA)

Website: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien