Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)
Das Förderprogramm der Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) des Freistaats Bayern unterstützt Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse in ländlich strukturierten Gemeinden und Gemeindeteilen. Es bietet Zuschüsse für Vorbereitungen, Planungen, Beratungen sowie gemeinschaftliche, öffentliche und private Vorhaben, um die Dörfer zukunftsfähig zu gestalten.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Das Förderprogramm der Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im ländlichen Raum Bayerns, von Bürgergemeinschaften über Gemeinden bis hin zu Unternehmen und Einzelpersonen. Es zielt darauf ab, die Lebensqualität und Infrastruktur in ländlichen Gebieten nachhaltig zu verbessern und diese auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten.
Was wird gefördert: Projekte und Maßnahmen
Die Dorferneuerungsrichtlinien fördern eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen, die auf die umfassende Entwicklung ländlicher Gemeinden abzielen. Dazu gehören sowohl vorbereitende und planerische Tätigkeiten als auch konkrete gemeinschaftliche, öffentliche und private Vorhaben in verschiedenen Sektoren, die zur Verbesserung der Lebensqualität und Infrastruktur beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung im Rahmen der Dorferneuerungsrichtlinien erfolgt in der Regel als Zuschuss für Projekte. Die Höhe der Zuwendung ist prozentual begrenzt und variiert je nach Art der Maßnahme und Zuwendungsempfänger, wobei bestimmte Mindestzuwendungsbedarfe zu beachten sind. Das Programm ist bis Ende 2026 befristet.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllen, die sich auf das Verfahren, die Projektumsetzung und die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben beziehen. Dazu gehören die frühe Einbindung der Bürger, die Abstimmung mit übergeordneten Planungen und die Einhaltung von Fristen und formalen Anforderungen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Dorferneuerung beginnt mit einem schriftlichen Antrag der Gemeinde beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE). Die Auswahl der Vorhaben erfolgt in Abstimmung mit den Gemeinden und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien. Die Bewilligung der Zuwendungen obliegt dem ALE.
Rechtsgrundlage
Die Dorferneuerungsrichtlinien sind auf der Grundlage des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz erlassen worden und werden durch weitere haushaltsrechtliche und programmatische Bestimmungen des Freistaats Bayern sowie des Bundes ergänzt. Sie bilden den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuwendungen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Mobilität, Stadtentwicklung, Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Verwaltet von:
zuständiges Amt für Ländliche Entwicklung
Zusätzliche Partner:
Verbände für Ländliche Entwicklung, Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern