Effiziente GebäudePLUS Geschlossen
Das Programm „Effiziente GebäudePLUS“ des Landes Berlin unterstützt die energetische Sanierung bestehender Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Es bietet Zuschüsse für Maßnahmen wie den Austausch und die Optimierung von Heizungsanlagen, die Installation digitaler Systeme und den Wärmeschutz der Gebäudehülle. Ziel ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren und damit zur Einhaltung der Berliner Klimaschutzziele beizutragen.
Wer wird gefördert
Das Programm richtet sich an Eigentümer und Verfügungsberechtigte von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin, die energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen möchten. Ziel ist die Reduzierung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen, um die Klimaschutzziele des Landes Berlin zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das Programm „Effiziente GebäudePLUS“ unterstützt verschiedene energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Dies umfasst den Wärmeschutz der Gebäudehülle, den Austausch und die Optimierung der Anlagentechnik, digitale Systeme zur Betriebsoptimierung sowie die umfängliche Sanierung zum Effizienzhaus. Aufgrund der aktuellen Lage in der Energiekrise wird die Förderung derzeit nur für Maßnahmen im Fördermodul „Austausch und die Optimierung der Anlagentechnik“ gewährt.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm „Effiziente GebäudePLUS“ gewährt grundsätzlich einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 500.000 Euro pro Vorhaben und Kalenderjahr, wobei die Zuschusssätze je nach Fördermodul und Art der Maßnahme variieren. Die Projektlaufzeit ist auf 24 Monate befristet, mit einer möglichen Verlängerung auf maximal 36 Monate.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung im Rahmen von „Effiziente GebäudePLUS“ gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragsstellung, des Vorhabenbeginns und der Einhaltung technischer Standards sowie beihilferechtlicher Vorgaben. Zudem ist die Beauftragung von Fachunternehmen verpflichtend, und die Unabhängigkeit der Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten muss gewährleistet sein. Es sind weitere Bestimmungen zu Budget, Konsortien und Daten zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für „Effiziente GebäudePLUS“ erfolgt schriftlich oder online bei der Investitionsbank Berlin (IBB). Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, primär nach der zeitlichen Reihenfolge der vollständigen Antragsunterlagen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Effiziente GebäudePLUS“ basiert auf der Förderrichtlinie „Zuschussprogramm Effiziente GebäudePLUS“ und den zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Berliner Landeshaushaltsordnung. Es berücksichtigt zudem europäisches Beihilferecht, insbesondere die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und die De-minimis-Verordnung, um die Kompatibilität mit dem Binnenmarkt zu gewährleisten.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
500.000,00 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Berlin (Germany)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Land Berlin
Verwaltet von: Investitionsbank Berlin (IBB)
Website: Investitionsbank Berlin