Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (EFRE-Förderrichtlinie 21+)
Das Land Hessen unterstützt mit EFRE-Mitteln Projekte, die den innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandel sowie den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft vorantreiben. Diese vielseitige Förderung zielt darauf ab, Hessen wettbewerbsfähiger und umweltfreundlicher zu gestalten, indem sie ein breites Spektrum an Initiativen von Forschung bis urbaner Mobilität abdeckt.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die vielfältigen antragsberechtigten Gruppen für die EFRE-Förderrichtlinie 21+, die Unternehmen verschiedener Größen, akademische und Forschungseinrichtungen, öffentliche Körperschaften und gemeinnützige Organisationen umfasst. Alle Vorhaben müssen in Hessen durchgeführt werden und mit den strategischen Zielen des Programms zur wirtschaftlichen Transformation und Klimaneutralität übereinstimmen.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt erläutert den Umfang der förderfähigen Projekte unter der EFRE-Förderrichtlinie 21+, von Spitzenforschung und Umweltschutz bis hin zu Unternehmensentwicklung und nachhaltiger urbaner Mobilität. Er präzisiert förderfähige und ausgeschlossene Kosten sowie die typischen Entwicklungsstufen, die durch die Förderung abgedeckt werden.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beleuchtet die finanziellen Details der EFRE-Förderrichtlinie 21+, die primär als nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben werden. Er behandelt die allgemeine Förderquote von 40% aus EFRE-Mitteln, spezifische Förderhöchstgrenzen pro Projekt sowie den Zeitraum, für den Kosten als förderfähig angesehen werden können.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt umreißt die wesentlichen Regeln und Kriterien für Antragsteller und Begünstigte im Rahmen der EFRE-Förderrichtlinie 21+. Er behandelt Antrags- und Nachbewilligungsbedingungen, Konsortialregeln, die Einhaltung von Beihilferegeln wie De-minimis, spezifische Budgetvorgaben und weitere allgemeine Bestimmungen wie Berichtspflichten und Sichtbarkeit.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt die prozeduralen Schritte zur Beantragung der EFRE-Förderrichtlinie 21+, detailliert den Einreichungsprozess, erforderliche Dokumente und die Art und Weise, wie Anträge bewertet und Förderentscheidungen getroffen werden.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt legt den rechtlichen und offiziellen Rahmen für die EFRE-Förderrichtlinie 21+ dar, identifiziert das maßgebliche Genehmigungsdokument und die wichtigsten übergreifenden Vorschriften, die deren Umsetzung prägen. Zudem wird beschrieben, wo offizielle Texte zugänglich sind.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
5.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2031
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bildung und Berufsbildung, Verkehr und Logistik, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Verbände und weitere Institutionen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Europäische Kommission
Verwaltet von:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Zusätzliche Partner:
HA Hessen Agentur GmbH, LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH, Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Website: