Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen (EFRE-Programmgebiete) Offen
Das Land Niedersachsen bietet über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Zuschüsse für hochwertige wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen an. Ziel ist die Stärkung regionaler Wirtschaftsstrukturen und die Förderung von Wachstum durch die Entwicklung und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten. Insbesondere werden die Ansiedlung wachsender und innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie die Anbindung an Verkehrsnetze unterstützt.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Das Förderprogramm zielt darauf ab, die regionale Wirtschaftsstruktur durch die Entwicklung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastruktur in Niedersachsen zu stärken. Antragsberechtigt sind vorzugsweise öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige juristische Personen, die in spezifischen Regionenkategorien innerhalb des Landes tätig sind.
Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten
Das Programm fördert Maßnahmen zur Erschließung, zum Ausbau und zur Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie deren Anbindung an Verkehrsnetze, mit dem Ziel, die Ansiedlung innovativer KMU in Niedersachsen zu unterstützen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Teilfinanzierung von Projekten. Die Förderhöhe variiert je nach regionaler Entwicklungskategorie in Niedersachsen, wobei ein Mindestinvestitionsvolumen für die förderfähigen Ausgaben besteht.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen erfüllen, darunter der Nachweis des Bedarfs, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Einhaltung spezifischer Verflechtungs- und Qualitätskriterien. Das Programm unterliegt zudem den Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Die Förderwürdigkeit der Projekte wird anhand spezifischer Qualitätskriterien beurteilt, wobei regionale Facheinschätzungen eine wichtige Rolle spielen.
Rechtsgrundlage der Förderung
Das Förderprogramm basiert auf einer Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung und wird durch mehrere EU-Verordnungen sowie nationale Rahmenregelungen ergänzt und legitimiert.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
bis zu 40 Prozent oder bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Niedersachsen (Landkreise Celle, Harburg, Lüneburg, Stade, Verden, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Hildesheim, Peine, Vechta, Wolfenbüttel, Region Hannover, Städte Braunschweig, Hannover, Salzgitter, Wolfsburg)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Verkehr und Logistik, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Infrastruktur, Mobilität, Regionalförderung, Wirtschaftswachstum, Beschäftigung
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Verwaltet von: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)