Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt fördert den Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen in Kommunen und Landkreisen. Ziel ist es, die Betreuung, Beratung und Begleitung von drittstaatsangehörigen Ausländern sowie EU-Bürgern mit Unterstützungsbedarf zu stärken und deren gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Das Programm unterstützt Kommunen dabei, eine umfassende Willkommenskultur aufzubauen und das ehrenamtliche Engagement zu würdigen.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt, die ehrenamtliche Integrationslotsen einsetzen. Ziel ist es, die Integration von drittstaatsangehörigen Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, Geduldeten und Schutzberechtigten, sowie von EU-Bürgern mit Unterstützungsbedarf zu fördern und eine umfassende Willkommenskultur zu etablieren.

Was wird gefördert

Gefördert werden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz, der Gewinnung, Qualifizierung und Koordinierung von ehrenamtlichen Integrationslotsen. Die Tätigkeiten der Lotsen umfassen dabei vielfältige Lebensbereiche zur Alltagsunterstützung und sozialen Integration.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung setzt sich aus einem Sockelbetrag und einer variablen Komponente zusammen, die bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken kann. Es gibt keine festgelegte Projektlaufzeit, da es sich um eine laufende Unterstützung handelt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Vorlage eines Betreuungskonzeptes und die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements. Besondere Regeln zur Haushaltsführung und zur Sichtbarkeit der Förderung sind ebenfalls zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren beinhaltet die Einreichung erforderlicher Unterlagen beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Mittelverwendung ist jährlich nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen in Sachsen-Anhalt basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, ergänzt durch allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen des Landes.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

25.000 € Sockelbetrag, darüber hinaus abhängig von regionaler Verteilung der ausländischen Bevölkerung, bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Migranten und Geflüchtete in Sachsen-Anhalt

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 207

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