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Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm bietet Haushalten mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen in Bayern die Möglichkeit, zinsverbilligte Darlehen für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Eigenwohnraum zu erhalten. Dieses Programm ist eine zentrale Unterstützung für die Bildung von Wohneigentum im Freistaat und zeichnet sich durch die Vergabe von langfristigen, zinsgünstigen Darlehen aus, die auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wer wird gefördert?

Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum richtet sich an private Haushalte in Bayern mit einem niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen. Ziel ist es, diesen Haushalten den Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu ermöglichen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt den Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Eigenwohnraum in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Es werden sowohl Neubau als auch der Erst- und Zweiterwerb von Bestandsimmobilien gefördert, wobei bestimmte Kosten und technische Anforderungen zu beachten sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens der BayernLabo. Der Darlehensbetrag ist auf maximal ein Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums begrenzt, wobei eine Bagatellgrenze von 15.000 Euro besteht. Die Zinsbindung kann 10, 15 oder 30 Jahre betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und die Förderung gelten spezifische rechtliche und technische Voraussetzungen. Dazu gehören die Einhaltung der Einkommensgrenzen, ein erforderlicher Eigenanteil und die Sicherung des Darlehens durch eine Grundschuld. Es gibt keine Rechtsanspruch auf die Förderung.

Antragsverfahren

Der Antrag auf das zinsverbilligte Darlehen muss vor Baubeginn oder Vertragsabschluss bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden. Die Kreisverwaltungsbehörde prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung, wobei die BayernLabo in die bankmäßige Beurteilung einbezogen wird. Die BayernLabo ist anschließend für die Auszahlung und Verwaltung der Darlehen zuständig.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms bildet eine Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern aus dem Jahr 2005, die zuletzt 2023 geändert wurde. Ergänzend gelten das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz und die Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

maximal ein Drittel der Gesamtkosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Haushalte mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Verwaltet von: Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), zuständige Kreisverwaltungsbehörde

Website: Freistaat Bayern – BayernPortal