Einbruchschutzprogramm

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Einbruchschutzprogramm des Landes Schleswig-Holstein bietet privateigentümern und Mietern Zuschüsse für Maßnahmen zum Schutz ihres selbstgenutzten Wohneigentums vor Einbrüchen. Das Programm soll die Sicherheit von Wohnimmobilien durch den Einbau geprüfter Sicherheitstechnik erhöhen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und trägt dazu bei, die Prävention von Wohnungseinbruchdiebstählen zu stärken.

Wer wird gefördert

Private Eigentümer und Mieter in Schleswig-Holstein erhalten Zuschüsse für Einbruchschutzmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum. Ziel ist die Erhöhung des Schutzes vor Wohnungseinbruchdiebstählen durch technische Sicherung.

Was wird gefördert

Gefördert werden Maßnahmen zur Sicherung von Wohneigentum und Mietwohnungen gegen Einbruch, einschließlich einbruchhemmender Türen, Fenster, Nachrüstsysteme, Gitter, Rollläden, Smart-Home-Sicherheit und Türspione, unter Einhaltung technischer Mindeststandards.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, gestaffelt nach den förderfähigen Ausgaben. Es können bis zu 1.550 EUR pro Objekt/Wohneinheit beantragt werden, bei einer Förderquote von 15-20%.

Bedingungen und Anforderungen

Wichtige Bedingungen umfassen den Vorhabenbeginn vor Zuwendungsbescheid, die Verwendung geprüfter Sicherheitstechnik und den Ausschluss von Zweit-, Ferien- und Wochenendwohnungen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Antragsverfahren

Der Antrag ist über das Online-Portal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vor Maßnahmenbeginn einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach Eingang vollständiger Unterlagen, und die Auszahlung nach Fertigstellung der Maßnahme.

Rechtsgrundlage

Das Einbruchschutzprogramm basiert auf der "Richtlinie für das Zuschussprogramm Einbruchschutz für selbstgenutztes Wohneigentum und selbstgenutzte Mietwohnimmobilien im Bestand" vom 18. Mai 2022 und ist bis zum 31.12.2024 befristet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.550 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Verwaltet von:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

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