Einbruchschutzprogramm
Das Einbruchschutzprogramm des Landes Schleswig-Holstein bietet privateigentümern und Mietern Zuschüsse für Maßnahmen zum Schutz ihres selbstgenutzten Wohneigentums vor Einbrüchen. Das Programm soll die Sicherheit von Wohnimmobilien durch den Einbau geprüfter Sicherheitstechnik erhöhen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und trägt dazu bei, die Prävention von Wohnungseinbruchdiebstählen zu stärken.
Wer wird gefördert
Private Eigentümer und Mieter in Schleswig-Holstein erhalten Zuschüsse für Einbruchschutzmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum. Ziel ist die Erhöhung des Schutzes vor Wohnungseinbruchdiebstählen durch technische Sicherung.
Was wird gefördert
Gefördert werden Maßnahmen zur Sicherung von Wohneigentum und Mietwohnungen gegen Einbruch, einschließlich einbruchhemmender Türen, Fenster, Nachrüstsysteme, Gitter, Rollläden, Smart-Home-Sicherheit und Türspione, unter Einhaltung technischer Mindeststandards.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, gestaffelt nach den förderfähigen Ausgaben. Es können bis zu 1.550 EUR pro Objekt/Wohneinheit beantragt werden, bei einer Förderquote von 15-20%.
Bedingungen und Anforderungen
Wichtige Bedingungen umfassen den Vorhabenbeginn vor Zuwendungsbescheid, die Verwendung geprüfter Sicherheitstechnik und den Ausschluss von Zweit-, Ferien- und Wochenendwohnungen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Antragsverfahren
Der Antrag ist über das Online-Portal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vor Maßnahmenbeginn einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach Eingang vollständiger Unterlagen, und die Auszahlung nach Fertigstellung der Maßnahme.
Rechtsgrundlage
Das Einbruchschutzprogramm basiert auf der "Richtlinie für das Zuschussprogramm Einbruchschutz für selbstgenutztes Wohneigentum und selbstgenutzte Mietwohnimmobilien im Bestand" vom 18. Mai 2022 und ist bis zum 31.12.2024 befristet.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
1.550 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Schleswig-Holstein (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Verwaltet von:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Website: