Elbkulturfonds
Der Elbkulturfonds der Freien und Hansestadt Hamburg fördert große, mutige und innovative Kunstprojekte, um die freie Szene der Stadt zu stärken. Er bietet Zuschüsse für künstlerische Vorhaben aller Sparten, die in Hamburg erarbeitet und präsentiert werden und überregionale Relevanz besitzen. Die Mittel stammen aus der Kultur- und Tourismustaxe.
Wer wird gefördert
Der Elbkulturfonds der Freien und Hansestadt Hamburg richtet sich an natürliche und juristische Personen des In- und Auslands, die als Vertreter von Kunst- und Kulturschaffenden innovative und großvolumige Kunstprojekte in Hamburg umsetzen möchten. Ziel ist es, die freie Kulturszene Hamburgs zu stärken und Projekte mit überregionaler Relevanz zu ermöglichen. Ausgeschlossen sind kommerzielle oder bereits anderweitig regulär geförderte Vorhaben sowie Projekte in parteinahen Räumlichkeiten.
Was wird gefördert
Der Elbkulturfonds unterstützt Kunstprojekte aller Sparten, ausgenommen Filmproduktionen, die in Hamburg realisiert werden und ein Projektvolumen von mindestens 50.000 Euro aufweisen. Der Fokus liegt auf innovativen Vorhaben, die die künstlerische und konzeptionelle Qualität unter Beweis stellen.
Art und Umfang der Förderung
Der Elbkulturfonds vergibt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Projektförderung, die als Teil- oder in Ausnahmefällen als Vollfinanzierung gewährt werden können. Die genaue Höhe der Förderung hängt von der Empfehlung einer Fachjury und der Art sowie dem Umfang der Maßnahme ab, wobei ein Projektvolumen von mindestens 50.000 Euro und ein angemessener Eigenanteil erwartet werden. Projekte müssen innerhalb von 24 Monaten nach Förderzusage abgeschlossen sein.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung durch den Elbkulturfonds sind bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Geschäftsführung, der künstlerischen Qualität und der Finanzierung zu erfüllen. Projekte dürfen nicht bereits begonnen haben und keine Doppelförderung erhalten. Besondere Regeln gelten für die Budgetstruktur und die Vorlage eines Verwendungsnachweises.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für den Elbkulturfonds erfolgt einmal jährlich online oder in Papierform, jeweils für das Folgejahr. Eine unabhängige Fachjury bewertet die eingereichten Projekte nach künstlerischer Qualität, Innovationskraft und Bezug zu Hamburg. Die letztendliche Entscheidung trifft die Behördenleitung auf Basis der Juryempfehlungen.
Rechtsgrundlage
Der Elbkulturfonds basiert auf einer speziellen Förderrichtlinie und wird durch die Landeshaushaltsordnung Hamburgs sowie das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind ebenfalls maßgeblich für die Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
01.06.2026
Offen bis:
30.06.2026
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Hamburg (Germany)
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Lokal
Finanzierende Stelle:
Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Verwaltet von:
Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Website: